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Dennis Forster – Finanzen, Immobilien & Versicherung Hamburg
Unternehmen

Für wen

Privatkunden Einkommen, Gesundheit, Vermögen und Sachwerte Beamte & öffentlicher Dienst Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht Kammerberufe Versorgungswerk, Berufshaftpflicht, Praxisausfall

Besondere Themen

Vererben & Verschenken Freibeträge, Nießbrauch, Vorsorgevollmacht Kindervorsorge Absicherung und Vermögensaufbau für Kinder
Leistungsservice Über uns

Versicherungsordner (Simplr)

Zum Login Verträge, Dokumente und Nachrichten einsehen Zugang einrichten Erstanmeldung für die App – dauert wenige Minuten

Depot & Investment

Depot-Login Depotstände, Umsätze und Dokumente Ihrer Anlagen Depot eröffnen & anlegen Neues Depot einrichten und in die Vermögensverwaltung investieren

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Schaden melden Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen Leistungsservice Was passiert, wenn ein Versicherer nicht zahlen will
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Ungebundener Makler · Hamburg-Uhlenhorst

Abschließen kann jeder. Der Test kommt später.

Eine Police beweist erst im Leistungsfall, was sie wert ist. Deshalb liegt mein Schwerpunkt nicht auf dem Beitrag, sondern auf zwei Dingen: dem Bedingungswerk vor dem Abschluss – und dem Leistungsservice danach.

  • Breiter Marktvergleich statt Sortiment eines Hauses
  • Schadenmeldung, Widerspruch und Korrespondenz übernehme ich
  • Juristen des Leistungsservice im Rücken – für Sie kostenfrei

Erstgespräch vereinbaren Was im Schadenfall passiert

Der Unterschied

Drei Wege, eine Versicherung zu kaufen

Alle drei führen zu einem Vertrag. Der Unterschied zeigt sich in der letzten Zeile.

Vergleichsportal

Sie kaufen selbst

Auswahl Nach Preis sortiert, aus einem begrenzten Anbieterkreis
Bedingungen Lesen Sie selbst
Im Auftrag von Dem Portal – vergütet vom Versicherer
Im Schadenfall Formular und Hotline
Nach 5 Jahren Niemand meldet sich

Vertreter oder Bank

Ein Haus, ein Sortiment

Auswahl Die Produkte des eigenen Hauses
Bedingungen Werden erklärt – aus einer Perspektive
Im Auftrag von Dem Versicherer, dessen Namen er trägt
Im Schadenfall Ansprechpartner, aber auf der anderen Seite des Tisches
Nach 5 Jahren Häufig ein neuer Berater
Hier

Ungebundener Makler

So arbeite ich

Auswahl Breiter Marktvergleich, Auswahl nach Bedingungswerk
Bedingungen Ich lese sie und sage Ihnen, wo die Lücke sitzt
Im Auftrag von Ihnen – gesetzlich festgelegt in §§ 59 ff. VVG
Im Schadenfall Ich melde, prüfe, korrespondiere und widerspreche
Nach 5 Jahren Jährliche Durchsicht, dieselbe Nummer

Service

An der Schadenabwicklung erkennen Sie, ob Sie gut versichert sind.

Der Beitrag ist am Tag des Abschlusses bekannt. Der Wert einer Police zeigt sich erst, wenn ein Versicherer prüft, ob er zahlen muss. Das ist der Moment, für den ich da bin – und der Grund, warum die Betreuung bei mir nicht nach der Unterschrift endet.

Rückmeldung in 24 Stunden

An Werktagen. Ich prüfe die Deckung, bevor gemeldet wird – eine ungeschickte Erstmeldung kostet mehr als eine späte.

Widerspruch bei Ablehnung

Eine Ablehnung ist die Rechtsauffassung des Versicherers, kein Endergebnis. Trägt die Begründung nicht, widerspreche ich.

Juristen im Rücken

Bei Großschäden und Berufsunfähigkeit kommt der MAXPOOL-Leistungsservice dazu – Fachleute aller Sparten und zwei Juristen. Für Sie kostenfrei.

Der Leistungsservice im Detail Schaden melden

Wo stehen Sie?

Beratung für Unternehmen – und für alles daneben

Der Schwerpunkt liegt auf Betrieben und Selbstständigen: Haftung, Flotte, Cyber, betriebliche Alters- und Krankenversorgung. Privatkunden, Beamte und Kammerberufe betreue ich mit demselben Anspruch – nur mit anderen Themen.

Unternehmen & Selbstständige Ein Fehltag kostet rund 233 € – ein Gesundheitsbudget 600 € im Jahr
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Vermögensschadenhaftpflicht
Privatkunden Drei Verträge entscheiden, der Rest ist Komfort
  • Berufsunfähigkeit
  • Private Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Altersvorsorge & Investment
Beamte & öffentlicher Dienst Anwärter zahlen ein Bruchteil – wenn sie früh handeln
  • Beihilfekonforme PKV
  • Dienstunfähigkeit
  • Diensthaftpflicht
  • Unfallversicherung
Kammerberufe Das Versorgungswerk endet nicht dort, wo es aufhört zu zahlen
  • Versorgungswerk & Krankenversicherung im Alter
  • Berufshaftpflicht
  • Praxisausfall
  • Berufsunfähigkeit

Arbeitsweise

Erst das Brett lesen, dann ziehen.

Die meisten Fehler in Versicherungsverträgen entstehen nicht beim Abschluss, sondern davor: weil niemand gefragt hat, was eigentlich schiefgehen kann. Ich fange deshalb mit Ihrer Situation an und nicht mit einem Produkt.

Als ungebundener Makler werde ich nach §§ 59 ff. VVG im Auftrag des Kunden tätig. Was ich empfehle, muss ich begründen können – nicht gegenüber einem Vertrieb, sondern gegenüber Ihnen.

Mehr über mich

Dennis Forster im Gespräch an einem übergroßen Schachbrett

Beratung heißt: ein paar Züge weiter denken.

Vermögensaufbau

Was aus 200 Euro im Monat werden kann

Absichern ist die eine Hälfte, aufbauen die andere. Schieben Sie die Regler und sehen Sie, was Zeit und Zinseszins ausmachen.

Vermögen am Ende–
davon selbst eingezahlt–
davon Wertzuwachs–
Anteil Wertzuwachs–

Zur Altersvorsorge & Investment Depot eröffnen Modellrechnung ohne Kosten, Steuern und Inflation. Keine Prognose, keine Anlageberatung.

Über die Versicherung hinaus

Absichern ist die eine Hälfte. Aufbauen die andere.

Versicherungen verhindern, dass Vermögen verloren geht. Damit welches entsteht, braucht es etwas anderes. Beides gehört in dieselbe Planung – sonst sparen Sie an einer Stelle und zahlen es an der nächsten wieder drauf. Ich decke beide Seiten ab, mit eigener Erlaubnis und ohne Sie an einen zweiten Berater weiterreichen zu müssen.

Altersvorsorge & Investment

Depot, Sparplan und Altersvorsorge in einer Struktur statt in drei Verträgen bei drei Anbietern. Mit Rechner, der zeigt, was Zeit und Zinseszins tatsächlich ausmachen.

Zum Rechner & zum Thema

Kapitalanlage-Immobilien

Vor der Besichtigung durchgerechnet: Kaufnebenkosten, Instandhaltung, Mietausfall, Anschlussfinanzierung. Vermittlung über spezialisierte Partner, Prüfung und Absicherung durch mich.

Was wirklich zu rechnen ist

Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs. 1 GewO. Immobilienvermittlung über Kooperationspartner mit eigener Erlaubnis nach § 34c GewO. Steuerliche Beurteilungen im Einzelfall bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten. Vergütung: Courtage im Versicherungsbereich, Servicegebühr im Bereich der Finanzanlagen.

Nächster Schritt

Erst schauen, dann rechnen.

Dreißig Minuten, in denen wir Ihre bestehenden Verträge durchgehen und ich Ihnen sage, wo Sie gut aufgestellt sind und wo nicht. Ohne Kosten, ohne Abschlussdruck – auch dann, wenn am Ende steht, dass alles bleiben kann, wie es ist. Vor Ort in Hamburg-Uhlenhorst, telefonisch oder per Video.

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Ein Fehltag kostet rund 233 € – ein Gesundheitsbudget 600 € im Jahr

Unternehmen & Selbstständige

Sie haften mit dem Betriebsvermögen – bei der betrieblichen Altersversorgung und bei groben Organisationsfehlern auch persönlich. Die meisten Betriebe, die zu mir kommen, sind nicht unterversichert, weil sie gespart haben, sondern weil sich der Betrieb verändert hat und die Verträge nicht.

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Start / Unternehmen & Selbstständige

Was ich am häufigsten finde

Diese Lücken finde ich fast immer

Nicht theoretisch, sondern in echten Verträgen von Menschen, die dachten, sie seien gut versichert. Wenn Ihnen einer dieser Punkte bekannt vorkommt, lohnt sich ein Blick in Ihre Unterlagen.

Die bAV läuft seit Jahren unbeobachtet

Der Arbeitgeber haftet nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG für die zugesagte Leistung – auch dann, wenn der Versicherer weniger liefert als kalkuliert. Alte Direktversicherungen ohne Anpassung sind der häufigste Fund.

Tätigkeitsschäden sind nicht mitversichert

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an fremden Sachen – aber oft nicht an der Sache, an der gerade gearbeitet wurde. Genau dort entstehen die teuren Fälle.

Der Cyber-Fragebogen wurde zu optimistisch beantwortet

Multi-Faktor-Authentifizierung, Backup-Rhythmus, Patch-Zyklen: Was im Antrag steht, ist Obliegenheit. Stimmt es im Schadenfall nicht, ist die Police wertlos.

Benefits kosten Geld, statt welches zu sparen

Ein Gehaltsplus verschwindet im Netto und wird nach drei Monaten zur Normalität. Betriebliche Alters- und Krankenversorgung wirken anders: Die eine entlastet Sie bei den Sozialabgaben, die andere rechnet sich ab 2,6 verhinderten Fehltagen pro Kopf. Beides ist nachrechenbar, und genau das mache ich vorher.

Themen

Womit ich Sie unterstütze

Jede Seite nennt ein konkretes Schadenszenario, den üblichen Deckungsumfang und die Stelle, an der die meisten Verträge scheitern. Lesen Sie das, was Sie betrifft – den Rest können wir im Gespräch klären.

00 Betriebliche Altersversorgung 00 Betriebliche Krankenversicherung 00 Betriebshaftpflicht 00 Vermögensschadenhaftpflicht 00 Cyberversicherung 00 Kfz-Flotte 00 Firmen-Rechtsschutz 00 Investitionsabzugsbetrag 00 Vererben & Verschenken 00 Kindervorsorge

Vermögensaufbau

Was aus 200 Euro im Monat werden kann

Absichern ist die eine Hälfte, aufbauen die andere. Schieben Sie die Regler und sehen Sie, was Zeit und Zinseszins ausmachen.

Vermögen am Ende–
davon selbst eingezahlt–
davon Wertzuwachs–
Anteil Wertzuwachs–

Zur Altersvorsorge & Investment Depot eröffnen Modellrechnung ohne Kosten, Steuern und Inflation. Keine Prognose, keine Anlageberatung.

Über die Versicherung hinaus

Absichern ist die eine Hälfte. Aufbauen die andere.

Versicherungen verhindern, dass Vermögen verloren geht. Damit welches entsteht, braucht es etwas anderes. Beides gehört in dieselbe Planung – sonst sparen Sie an einer Stelle und zahlen es an der nächsten wieder drauf. Ich decke beide Seiten ab, mit eigener Erlaubnis und ohne Sie an einen zweiten Berater weiterreichen zu müssen.

Altersvorsorge & Investment

Depot, Sparplan und Altersvorsorge in einer Struktur statt in drei Verträgen bei drei Anbietern. Mit Rechner, der zeigt, was Zeit und Zinseszins tatsächlich ausmachen.

Zum Rechner & zum Thema

Kapitalanlage-Immobilien

Vor der Besichtigung durchgerechnet: Kaufnebenkosten, Instandhaltung, Mietausfall, Anschlussfinanzierung. Vermittlung über spezialisierte Partner, Prüfung und Absicherung durch mich.

Was wirklich zu rechnen ist

Steuerlicher Hebel: § 7g EStG

Der Investitionsabzugsbetrag verschiebt Steuer in eine geplante betriebliche Investition – etwa eine Photovoltaikanlage. Wann das trägt und woran es scheitert, steht hier offen.

Voraussetzungen und Risiken

Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs. 1 GewO. Immobilienvermittlung über Kooperationspartner mit eigener Erlaubnis nach § 34c GewO. Steuerliche Beurteilungen im Einzelfall bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten. Vergütung: Courtage im Versicherungsbereich, Servicegebühr im Bereich der Finanzanlagen.

Nächster Schritt

Erst schauen, dann rechnen.

Dreißig Minuten, in denen wir Ihre bestehenden Verträge durchgehen und ich Ihnen sage, wo Sie gut aufgestellt sind und wo nicht. Ohne Kosten, ohne Abschlussdruck – auch dann, wenn am Ende steht, dass alles bleiben kann, wie es ist. Vor Ort in Hamburg-Uhlenhorst, telefonisch oder per Video.

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Drei Verträge entscheiden, der Rest ist Komfort

Privatkunden

Existenzielle Risiken zuerst, Kleinkram zuletzt. Wer die Reihenfolge umdreht, zahlt viel Geld für Handyversicherungen und steht ohne Einkommen da, wenn der Rücken nicht mehr mitmacht.

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Start / Privatkunden

Was ich am häufigsten finde

Diese Lücken finde ich fast immer

Nicht theoretisch, sondern in echten Verträgen von Menschen, die dachten, sie seien gut versichert. Wenn Ihnen einer dieser Punkte bekannt vorkommt, lohnt sich ein Blick in Ihre Unterlagen.

Die BU wurde nie an das Gehalt angepasst

Eine Rente von 1.200 €, abgeschlossen mit 24, trägt mit 40 und zwei Kindern nichts mehr. Nachversicherungsgarantien laufen ungenutzt ab.

Unterversicherung in der Hausrat

Nach Umzug oder Renovierung stimmt die Versicherungssumme nicht mehr. Der Versicherer kürzt dann anteilig – auch bei kleinen Schäden.

Grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen

Angebrannte Kerze, offenes Fenster, Handy auf dem Autodach: Ohne Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird gekürzt.

Themen

Womit ich Sie unterstütze

Jede Seite nennt ein konkretes Schadenszenario, den üblichen Deckungsumfang und die Stelle, an der die meisten Verträge scheitern. Lesen Sie das, was Sie betrifft – den Rest können wir im Gespräch klären.

00 Berufsunfähigkeit 00 Private Krankenversicherung 00 Unfallversicherung 00 Altersvorsorge & Investment 00 Kapitalanlage-Immobilien 00 Privathaftpflicht 00 Hausrat & Wohngebäude 00 Kfz-Versicherung 00 Vererben & Verschenken 00 Kindervorsorge

Vermögensaufbau

Was aus 200 Euro im Monat werden kann

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Vermögen am Ende–
davon selbst eingezahlt–
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Anteil Wertzuwachs–

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Über die Versicherung hinaus

Absichern ist die eine Hälfte. Aufbauen die andere.

Versicherungen verhindern, dass Vermögen verloren geht. Damit welches entsteht, braucht es etwas anderes. Beides gehört in dieselbe Planung – sonst sparen Sie an einer Stelle und zahlen es an der nächsten wieder drauf. Ich decke beide Seiten ab, mit eigener Erlaubnis und ohne Sie an einen zweiten Berater weiterreichen zu müssen.

Altersvorsorge & Investment

Depot, Sparplan und Altersvorsorge in einer Struktur statt in drei Verträgen bei drei Anbietern. Mit Rechner, der zeigt, was Zeit und Zinseszins tatsächlich ausmachen.

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Kapitalanlage-Immobilien

Vor der Besichtigung durchgerechnet: Kaufnebenkosten, Instandhaltung, Mietausfall, Anschlussfinanzierung. Vermittlung über spezialisierte Partner, Prüfung und Absicherung durch mich.

Was wirklich zu rechnen ist

Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs. 1 GewO. Immobilienvermittlung über Kooperationspartner mit eigener Erlaubnis nach § 34c GewO. Steuerliche Beurteilungen im Einzelfall bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten. Vergütung: Courtage im Versicherungsbereich, Servicegebühr im Bereich der Finanzanlagen.

Nächster Schritt

Erst schauen, dann rechnen.

Dreißig Minuten, in denen wir Ihre bestehenden Verträge durchgehen und ich Ihnen sage, wo Sie gut aufgestellt sind und wo nicht. Ohne Kosten, ohne Abschlussdruck – auch dann, wenn am Ende steht, dass alles bleiben kann, wie es ist. Vor Ort in Hamburg-Uhlenhorst, telefonisch oder per Video.

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Anwärter zahlen ein Bruchteil – wenn sie früh handeln

Beamte & öffentlicher Dienst

Der öffentliche Dienst hat eigene Regeln: Beihilfe statt Vollversicherung, Dienstunfähigkeit statt Berufsunfähigkeit, Versorgung statt Rente. Standardprodukte passen hier selten, und Standardberatung erkennt das nicht.

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Nicht theoretisch, sondern in echten Verträgen von Menschen, die dachten, sie seien gut versichert. Wenn Ihnen einer dieser Punkte bekannt vorkommt, lohnt sich ein Blick in Ihre Unterlagen.

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist unecht

Nur eine echte DU-Klausel akzeptiert die Entscheidung des Dienstherrn ohne eigene Prüfung. Viele Tarife behalten sich eine abweichende Beurteilung vor – der teuerste Unterschied im Bedingungswerk.

Keine Absicherung in der Anwärterzeit

Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit greift die Versorgung nicht oder nur eingeschränkt. Wer in dieser Phase dienstunfähig wird, steht nahezu ohne Absicherung da.

Beihilfelücke im Alter

Der Beihilfesatz ändert sich mit Familienstand und Ruhestand. Ohne Anpassungsoption im Tarif entsteht eine Lücke genau dann, wenn die Kosten steigen.

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00 Beihilfekonforme PKV 00 Dienstunfähigkeit 00 Diensthaftpflicht 00 Unfallversicherung 00 Altersvorsorge & Investment 00 Kapitalanlage-Immobilien 00 Privathaftpflicht 00 Hausrat & Wohngebäude 00 Vererben & Verschenken 00 Kindervorsorge

Vermögensaufbau

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Vermögen am Ende–
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Über die Versicherung hinaus

Absichern ist die eine Hälfte. Aufbauen die andere.

Versicherungen verhindern, dass Vermögen verloren geht. Damit welches entsteht, braucht es etwas anderes. Beides gehört in dieselbe Planung – sonst sparen Sie an einer Stelle und zahlen es an der nächsten wieder drauf. Ich decke beide Seiten ab, mit eigener Erlaubnis und ohne Sie an einen zweiten Berater weiterreichen zu müssen.

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Depot, Sparplan und Altersvorsorge in einer Struktur statt in drei Verträgen bei drei Anbietern. Mit Rechner, der zeigt, was Zeit und Zinseszins tatsächlich ausmachen.

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Vor der Besichtigung durchgerechnet: Kaufnebenkosten, Instandhaltung, Mietausfall, Anschlussfinanzierung. Vermittlung über spezialisierte Partner, Prüfung und Absicherung durch mich.

Was wirklich zu rechnen ist

Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs. 1 GewO. Immobilienvermittlung über Kooperationspartner mit eigener Erlaubnis nach § 34c GewO. Steuerliche Beurteilungen im Einzelfall bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten. Vergütung: Courtage im Versicherungsbereich, Servicegebühr im Bereich der Finanzanlagen.

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Dreißig Minuten, in denen wir Ihre bestehenden Verträge durchgehen und ich Ihnen sage, wo Sie gut aufgestellt sind und wo nicht. Ohne Kosten, ohne Abschlussdruck – auch dann, wenn am Ende steht, dass alles bleiben kann, wie es ist. Vor Ort in Hamburg-Uhlenhorst, telefonisch oder per Video.

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Das Versorgungswerk endet nicht dort, wo es aufhört zu zahlen

Kammerberufe

Sie sind Privatperson, Unternehmer und Kammermitglied in einem. Das Versorgungswerk ersetzt die Rente nicht vollständig, die Berufshaftpflicht ist Pflicht, aber selten passend dimensioniert – und ein Praxisausfall trifft beide Seiten gleichzeitig.

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Was ich am häufigsten finde

Diese Lücken finde ich fast immer

Nicht theoretisch, sondern in echten Verträgen von Menschen, die dachten, sie seien gut versichert. Wenn Ihnen einer dieser Punkte bekannt vorkommt, lohnt sich ein Blick in Ihre Unterlagen.

Im Ruhestand wird jedes Einkommen verbeitragt

Wer aus dem Versorgungswerk Rente bezieht, kommt meist nicht in die Krankenversicherung der Rentner – und zahlt dann als freiwillig Versicherter auch auf Mieten und Kapitalerträge Beiträge.

Versorgungswerk ohne Invaliditätsschutz gedacht

Die Berufsunfähigkeitsleistung des Versorgungswerks setzt in der Regel die vollständige Aufgabe der beruflichen Tätigkeit voraus. Teilweise Einschränkung: keine Leistung.

Deckungssumme der Berufshaftpflicht auf Kammerminimum

Die Pflichtsumme ist eine Untergrenze, keine Empfehlung. Bei Serienschäden oder mehreren Berufsträgern ist die Maximierung entscheidend.

Praxisausfall nicht oder falsch versichert

Fixkosten laufen weiter, Personal auch. Entscheidend sind Karenzzeit, Haftzeit und ob Quarantäne und behördliche Schließung eingeschlossen sind.

Themen

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Jede Seite nennt ein konkretes Schadenszenario, den üblichen Deckungsumfang und die Stelle, an der die meisten Verträge scheitern. Lesen Sie das, was Sie betrifft – den Rest können wir im Gespräch klären.

00 Versorgungswerk & Krankenversicherung im Alter 00 Berufshaftpflicht 00 Praxisausfall 00 Berufsunfähigkeit 00 Private Krankenversicherung 00 Altersvorsorge & Investment 00 Kapitalanlage-Immobilien 00 Investitionsabzugsbetrag 00 Vererben & Verschenken 00 Kindervorsorge

Vermögensaufbau

Was aus 200 Euro im Monat werden kann

Absichern ist die eine Hälfte, aufbauen die andere. Schieben Sie die Regler und sehen Sie, was Zeit und Zinseszins ausmachen.

Vermögen am Ende–
davon selbst eingezahlt–
davon Wertzuwachs–
Anteil Wertzuwachs–

Zur Altersvorsorge & Investment Depot eröffnen Modellrechnung ohne Kosten, Steuern und Inflation. Keine Prognose, keine Anlageberatung.

Über die Versicherung hinaus

Absichern ist die eine Hälfte. Aufbauen die andere.

Versicherungen verhindern, dass Vermögen verloren geht. Damit welches entsteht, braucht es etwas anderes. Beides gehört in dieselbe Planung – sonst sparen Sie an einer Stelle und zahlen es an der nächsten wieder drauf. Ich decke beide Seiten ab, mit eigener Erlaubnis und ohne Sie an einen zweiten Berater weiterreichen zu müssen.

Altersvorsorge & Investment

Depot, Sparplan und Altersvorsorge in einer Struktur statt in drei Verträgen bei drei Anbietern. Mit Rechner, der zeigt, was Zeit und Zinseszins tatsächlich ausmachen.

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Vor der Besichtigung durchgerechnet: Kaufnebenkosten, Instandhaltung, Mietausfall, Anschlussfinanzierung. Vermittlung über spezialisierte Partner, Prüfung und Absicherung durch mich.

Was wirklich zu rechnen ist

Steuerlicher Hebel: § 7g EStG

Der Investitionsabzugsbetrag verschiebt Steuer in eine geplante betriebliche Investition – etwa eine Photovoltaikanlage. Wann das trägt und woran es scheitert, steht hier offen.

Voraussetzungen und Risiken

Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs. 1 GewO. Immobilienvermittlung über Kooperationspartner mit eigener Erlaubnis nach § 34c GewO. Steuerliche Beurteilungen im Einzelfall bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten. Vergütung: Courtage im Versicherungsbereich, Servicegebühr im Bereich der Finanzanlagen.

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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Ein Mitarbeiter geht in Rente und legt seine Direktversicherung von 2004 vor. Die Ablaufleistung liegt deutlich unter dem, was ihm damals in Aussicht gestellt wurde. Er fragt nicht den Versicherer, sondern Sie – und rechtlich ist das richtig so.

Die bAV hat für den Betrieb zwei Seiten, und beide werden regelmäßig unterschätzt. Die gute: Bei Entgeltumwandlung sinkt Ihre Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben. Die Ersparnis übersteigt in aller Regel den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent – unter dem Strich bleibt Geld im Betrieb, während Ihre Leute eine Betriebsrente aufbauen. Die andere: Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG haften Sie für die zugesagte Leistung, auch wenn der Versorgungsträger weniger liefert als kalkuliert. Eine bAV, die seit Jahren niemand angefasst hat, ist deshalb kein ruhender Vertrag, sondern ein offenes Risiko.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Entgeltumwandlung: rund 21 Prozent weniger Arbeitgeberbeiträge auf den umgewandelten Betrag
  • Kein Zusatzaufwand in der Lohnbuchhaltung – die Abwicklung übernehme ich mit Ihrem Steuerbüro
  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf umgewandeltes Entgelt
  • Arbeitgeberfinanzierte Zusagen als Instrument der Mitarbeiterbindung
  • Fünf Durchführungswege, darunter Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage
  • Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz als Baustein einbindbar

Deckungslücke

Die Zusage gilt weiter, auch wenn der Tarif nicht mehr trägt

Alte Direktversicherungen wurden mit Rechnungszinsen kalkuliert, die es seit über zehn Jahren nicht mehr gibt. Was der Versorgungsträger am Ende auszahlt, entlastet Sie nur bis zur Höhe der Zusage – die Differenz bleibt bei Ihnen. Dazu kommt die Dokumentation: Wurde jeder Beschäftigte nachweislich auf sein Recht auf Entgeltumwandlung hingewiesen? Fehlt dieser Nachweis, ist im Streitfall der Arbeitgeber in der Beweislast, nicht der Mitarbeiter.

Was es den Betrieb kostet

Die Rechnung, die kaum jemand aufmacht

Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Mitarbeitende aus seinem Bruttogehalt. Für Sie sinkt damit die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben – und genau diese Ersparnis ist der Grund für den gesetzlichen Zuschuss. Am Beispiel von 200 Euro monatlicher Umwandlung:

Entgeltumwandlung des Mitarbeitenden
200,00 €
Ihre Ersparnis an Arbeitgeberbeiträgen (21,15 %)
Kranken 7,3 % · halber Zusatzbeitrag 1,45 % · Pflege 1,8 % · Rente 9,3 % · Arbeitslosen 1,3 %
+ 42,30 €
Gesetzlicher Pflichtzuschuss (15 % nach § 1a Abs. 1a BetrAVG)
− 30,00 €
Bleibt bei Ihnen – pro Kopf und Monat
12,30 €

Auf zwanzig Beschäftigte gerechnet sind das rund 2.950 Euro im Jahr, die Sie behalten – während Ihre Leute eine Betriebsrente aufbauen. Die bAV ist damit der einzige Benefit, der den Betrieb entlasten statt belasten kann.

Wann die Rechnung kippt. Die Ersparnis entsteht nur auf Entgeltbestandteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Liegt das Gehalt über der Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung, entfallen 10,55 Prozentpunkte der Ersparnis – dann bleiben rund 21 Euro Ersparnis gegenüber 30 Euro Zuschuss, und Sie zahlen etwa 9 Euro monatlich drauf. Bei Spitzenverdienern ist die bAV also kein Nullsummenspiel, sondern eine bewusste Leistung. Genau diese Grenze rechne ich vorher durch, damit Sie keine Zusage machen, deren Kosten Sie nicht kennen.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Durchführungsweg
Direktversicherung ist einfach, die Pensionszusage bilanzwirksam. Die Wahl bindet Jahrzehnte.
Zuschusshöhe
15 Prozent sind Pflicht. Mehr wirkt im Recruiting deutlich stärker als der Unterschied kostet.
Bestandsprüfung
Alte Verträge auf Garantiezins, Kosten und Anpassungsklauseln durchsehen.
Dokumentation
Hinweis auf Entgeltumwandlung, Beratung und Ablehnung schriftlich festhalten.
Portabilität
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel? Übertragungsabkommen prüfen.
Sozialpartnermodell
Tarifgebunden möglich und ohne Einstandspflicht – lohnt die Prüfung.
Zur Haftung: Der Arbeitgeber haftet nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die Erfüllung der Zusage, auch bei mittelbarer Durchführung über einen externen Träger. Arbeits- und steuerrechtliche Fragen im Einzelfall gehören zu Ihrem Anwalt oder Steuerberater.

Häufige Fragen

Betriebliche Altersversorgung – kurz beantwortet

Wir haben schon eine bAV. Reicht das nicht?

Die Frage ist nicht, ob es eine gibt, sondern ob sie noch passt. Ich prüfe kostenfrei, ob Zuschuss, Dokumentation und Tarifgeneration auf dem aktuellen Stand sind – und Sie bekommen das Ergebnis schriftlich.

Was kostet uns die bAV wirklich?

Bei reiner Entgeltumwandlung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sparen Sie rund 21 Prozent Arbeitgeberbeiträge und geben davon 15 Prozent weiter. Unter dem Strich bleibt bei 200 Euro Umwandlung rund ein Zehner pro Kopf und Monat im Betrieb. Teuer wird nur die bAV, um die sich niemand kümmert.

Bindet eine bAV wirklich Mitarbeitende?

Für sich genommen begrenzt – Anwartschaften sind seit 2018 schnell unverfallbar und lassen sich mitnehmen. Wirkung entsteht über die Höhe des Zuschusses: Wer statt der gesetzlichen 15 Prozent 30 oder 50 Prozent gibt, hat ein Argument, das im Bewerbungsgespräch zählt und im Wettbewerb sichtbar ist.

Können wir Mitarbeitende zur Teilnahme verpflichten?

Nicht zur Entgeltumwandlung. Eine arbeitgeberfinanzierte Zusage können Sie dagegen für alle oder für sachlich abgegrenzte Gruppen einrichten.

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Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Eine Mitarbeiterin wartet elf Wochen auf einen Facharzttermin. In dieser Zeit arbeitet sie mit Schmerzen weiter, wird langsamer, fällt schließlich doch aus. Der Termin selbst hätte 90 Euro gekostet.

Die bKV ist der einzige Benefit, den Mitarbeitende sofort verstehen und der gleichzeitig auf die Fehlzeiten wirkt. Sie zahlen ein Budget – typischerweise 300 bis 1.500 Euro pro Kopf und Jahr – und Ihre Leute kommen schneller an Behandlung statt wochenlang auf einen Termin zu warten. Der Punkt ist nicht die Wohltat, sondern die Rechnung: Ein Fehltag kostet Sie bei 4.000 Euro Bruttogehalt rund 233 Euro an Entgeltfortzahlung und Arbeitgeberbeiträgen. Ein Budget von 600 Euro im Jahr entspricht damit 2,6 Fehltagen – so viele muss es verhindern, um sich zu tragen. Alles darüber ist Gewinn, die Bindungswirkung noch nicht eingerechnet.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Gesundheitsbudget frei verwendbar für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Vorsorge
  • Facharzt-Terminservice und ärztliche Videosprechstunde
  • Stationäre Zusatzleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen über den Katalog der gesetzlichen Kasse hinaus
  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit im Kollektivvertrag
  • Auf Wunsch Einschluss von Familienangehörigen zu Kollektivkonditionen

Deckungslücke

Sachbezug oder Barlohn – daran entscheidet sich alles

Gewähren Sie den Versicherungsschutz selbst, liegt regelmäßig ein Sachbezug vor, der unter die monatliche Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG fällt – aktuell 50 Euro. Zahlen Sie stattdessen Geld aus, damit der Mitarbeitende selbst abschließt, ist es Barlohn und in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Unterschied liegt allein in der Vertragsgestaltung. Wird die Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – anders als bei einem Freibetrag.

Was ein Fehltag kostet

Ab wann sich ein Gesundheitsbudget selbst trägt

Ein Krankheitstag kostet Sie nicht nur das Gehalt. Nach § 3 EntgFG zahlen Sie bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiter, und der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung läuft mit. Am Beispiel eines Mitarbeitenden mit 4.000 Euro Bruttogehalt:

Bruttogehalt je Arbeitstag (48.000 € auf 250 Tage)
192,00 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (21,15 %)
+ 40,60 €
Direkte Kosten je Fehltag – ohne Vertretung und Produktionsausfall
232,60 €

Ein Gesundheitsbudget von 50 Euro monatlich kostet Sie 600 Euro pro Kopf und Jahr. Umgerechnet sind das 2,6 Fehltage. Muss ein Mitarbeitender wegen des Facharzt-Terminservice nicht mehr elf Wochen auf einen Termin warten, sondern bekommt ihn in zehn Tagen, ist diese Schwelle mit einem einzigen vermiedenen Verlauf erreicht.

Ohne Gesundheitsbudget

Facharztterminoft 8 bis 12 Wochen Der Mitarbeitende arbeitet weiter mit Beschwerden oder fällt aus.
Fehltage 2025 im Schnitt18,6 bis 23,3 Tage Je nach Krankenkasse und Branche, historisch hohes Niveau.
Ihre Kosten pro Kopfrund 4.300 – 5.400 € Nur Entgeltfortzahlung und Arbeitgeberbeiträge, ohne Folgekosten.
Wahrnehmung im Teamkeine Ein Gehaltsplus wird nach drei Monaten zur Normalität.

Mit Gesundheitsbudget

Facharztterminmeist wenige Tage Terminservice und Videosprechstunde sind Teil des Konzepts.
Break-even2,6 Fehltage pro Kopf So viele Tage muss das Budget verhindern, um sich zu tragen.
Ihre Kosten pro Kopf600 € im Jahr Als Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze steuer- und abgabenfrei.
Wahrnehmung im Teambei jeder Nutzung Zahnersatz, Brille, Vorsorge – der Nutzen wird konkret erlebt.

Fehltage 2025: 18,6 Tage im TK-Gesundheitsreport 2026, 19,5 Tage in der DAK-Auswertung, 23,3 Tage bei der AOK – die Unterschiede erklären sich durch verschiedene Versichertengruppen. Die Entgeltfortzahlung kostete deutsche Arbeitgeber 2024 rund 82 Milliarden Euro (IW Köln). Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Eine bestimmte Senkung der Fehltage lässt sich nicht zusagen, und die tatsächliche Wirkung hängt von Branche, Altersstruktur und Nutzung ab.

Zwei Punkte der Fairness halber. Erstens: Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten bekommen über die U1-Umlage je nach gewähltem Satz 50 bis 80 Prozent der Entgeltfortzahlung erstattet – die Rechnung oben fällt für Sie also günstiger aus und die Break-even-Schwelle steigt entsprechend. Zweitens: Der größte Teil der Fehltage entsteht durch Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Rückenleiden. Ein Gesundheitsbudget wirkt vor allem dort, wo Wartezeit den Verlauf verlängert – nicht bei jedem Schnupfen. Ich rechne das mit Ihrer eigenen Fehlzeitenstatistik durch, statt mit Bundesdurchschnitten.

Mit meinen Zahlen durchrechnen lassen

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Budgethöhe
Ab etwa 300 Euro jährlich spürbar, ab 900 Euro ein echtes Argument im Recruiting.
Sachbezug
Gestaltung so, dass die 50-Euro-Freigrenze greift – gemeinsam mit Ihrer Lohnbuchhaltung.
Pauschalversteuerung
Alternativ nach § 40 Abs. 1 EStG, wenn das Budget die Freigrenze übersteigt.
Aufnahmegrenze
Ab wie vielen Personen entfällt die Gesundheitsprüfung? Häufig ab fünf bis zehn.
Obligatorium
Alle Mitarbeitenden oder abgegrenzte Gruppen? Gleichbehandlung beachten.
Portabilität
Kann der Schutz beim Ausscheiden privat fortgeführt werden?
Zur Haftung: Wird die bKV nur einzelnen Beschäftigten gewährt, muss die Abgrenzung sachlich begründet sein, sonst greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Die lohnsteuerliche Behandlung ist vor Einführung mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberater abzustimmen.

Häufige Fragen

Betriebliche Krankenversicherung – kurz beantwortet

Rechnet sich eine bKV wirklich?

Sie muss rund 2,6 Fehltage pro Kopf und Jahr verhindern, dann trägt sie sich. Bei durchschnittlich 18 bis 23 Fehltagen entspricht das einer Senkung um etwa 12 bis 15 Prozent. Ob das in Ihrem Betrieb realistisch ist, hängt an Branche und Altersstruktur – deshalb rechne ich mit Ihrer eigenen Fehlzeitenstatistik und nicht mit Bundesdurchschnitten. Versprechen kann eine Senkung niemand.

Was bringt die bKV im Recruiting?

Sie ist der Benefit, der sich am leichtesten erklären lässt. Ein Obstkorb und ein Jobrad stehen in jeder zweiten Anzeige – ein Gesundheitsbudget von 1.200 Euro mit Facharzt-Terminservice steht in kaum einer. Und anders als ein Gehaltsplus wird es jedes Mal neu wahrgenommen, wenn es genutzt wird.

Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt?

Der Schutz endet mit dem Ausscheiden. Viele Konzepte erlauben die private Fortführung ohne erneute Gesundheitsprüfung – das gehört in den Rahmenvertrag.

Brauchen wir einen Betriebsratsbeschluss?

Wo ein Betriebsrat besteht, sind Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG zu prüfen, insbesondere bei betrieblicher Lohngestaltung und Sozialeinrichtungen.

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Betriebs- und Produkthaftpflicht

Ihr Monteur arbeitet an einer Anlage beim Kunden. Beim Anschluss entsteht ein Kurzschluss, die Anlage ist Totalschaden, die Produktion steht drei Tage. Der Versicherer stellt eine einzige Frage: War das die Sache, an der Ihr Mitarbeiter unmittelbar tätig war?

Die Betriebshaftpflicht ist die Sparte mit dem größten Abstand zwischen Beitrag und Bedeutung. Ein Vertrag über 400 Euro im Jahr kann eine Sechs-Millionen-Deckung tragen – oder an drei Ausschlüssen scheitern, die man vorher hätte streichen können.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Prozesskosten
  • Mietsachschäden an angemieteten Räumen
  • Umweltschäden und Umwelthaftung nach USchadG
  • Ansprüche von Mitarbeitenden untereinander

Deckungslücke

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Der Standardvertrag deckt Schäden an fremden Sachen – aber nicht an der Sache, an der gerade gearbeitet wurde. Genau dort passieren die Schäden. Handwerk, Anlagenbau, IT-Dienstleistung und Montage brauchen diesen Einschluss zwingend, einschließlich der Frage, ob nur die bearbeitete Stelle oder die gesamte Sache mitversichert ist. Der Unterschied entscheidet zwischen dem Austausch eines Bauteils und dem Ersatz einer kompletten Anlage.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Deckungssumme
Pauschal für Personen- und Sachschäden, Maximierung pro Jahr beachten.
Selbstbehalt
Senkt den Beitrag, kostet bei häufigen kleinen Schäden schnell mehr als er spart.
Nachhaftung
Wie lange sind Schäden aus alter Tätigkeit nach Betriebsaufgabe gedeckt?
Auslandsdeckung
EU, weltweit ohne USA und Kanada oder weltweit – Exportbetriebe scheitern hier oft.
Tätigkeitsbeschreibung
Weicht die tatsächliche Tätigkeit vom Antrag ab, wird es im Schaden eng.
Zur Haftung: Die Geschäftsführung haftet für Auswahl und Überwachung des Versicherungsschutzes im Rahmen der allgemeinen Organisationspflichten.

Häufige Fragen

Betriebshaftpflicht – kurz beantwortet

Reicht die Branchenlösung meines Verbands?

Als Ausgangspunkt gut, weil typische Einschlüsse enthalten sind. Kritisch wird es, sobald der Betrieb Tätigkeiten aufnimmt, die im Konzept nicht vorgesehen waren.

Was ist der Unterschied zur Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt Vermögensschäden nur, wenn sie aus einem Personen- oder Sachschaden folgen. Reine Vermögensschäden aus fehlerhafter Beratung brauchen einen eigenen Vertrag.

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Unternehmen & Selbstständige

Vermögensschadenhaftpflicht

Sie planen für einen Kunden eine Anlage. Ein Rechenfehler bleibt unentdeckt, die Anlage läuft, erfüllt aber die zugesagte Leistung nicht. Niemand ist verletzt, nichts ist kaputt – und trotzdem steht eine Forderung über 180.000 Euro im Raum.

Reine Vermögensschäden sind der blinde Fleck der Betriebshaftpflicht. Sie entstehen ohne Personen- oder Sachschaden und werden vom Standardvertrag deshalb nicht erfasst. Betroffen ist jeder, dessen Leistung im Wesentlichen aus Wissen besteht: Planer, Berater, IT-Dienstleister, Ingenieure, Verwalter, aber auch Geschäftsführer persönlich.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Schäden aus fehlerhafter Beratung, Planung, Berechnung oder Auskunft
  • Fristversäumnisse und Verstöße gegen vertragliche Pflichten
  • Abwehr unberechtigter Forderungen einschließlich Prozessführung
  • Auf Wunsch Organhaftung der Geschäftsführung als eigener Baustein (D&O)
  • Vertrauensschäden durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeitender

Deckungslücke

Anspruchserhebungsprinzip und Rückwärtsdeckung

Die meisten Vermögensschadenpolicen leisten nicht für den Zeitpunkt des Fehlers, sondern für den Zeitpunkt, an dem der Anspruch erhoben wird. Ein Fehler aus dem Jahr 2021, der 2026 auffällt, ist nur gedeckt, wenn die Police damals wie heute besteht oder eine Rückwärtsdeckung vereinbart wurde. Wer den Versicherer wechselt oder eine Lücke im Schutz hatte, steht genau dann ohne Deckung da, wenn die alten Projekte aufschlagen.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Deckungssumme
Orientierung am größten Einzelprojekt, nicht am Jahresumsatz.
Rückwärtsdeckung
Ab welchem Datum sind Altfehler eingeschlossen?
Nachmeldefrist
Wie lange nach Vertragsende können Ansprüche noch gemeldet werden?
Tätigkeitsumfang
Nur was im Antrag steht, ist versichert. Neue Geschäftsfelder nachmelden.
Organhaftung
D&O separat prüfen – die Geschäftsführung haftet persönlich und unbegrenzt.
Zur Haftung: Für einzelne Berufe besteht eine gesetzliche Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflicht. Ob Sie darunter fallen und in welcher Mindesthöhe, richtet sich nach dem jeweiligen Berufsrecht und ist im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen

Vermögensschadenhaftpflicht – kurz beantwortet

Ist das nicht in meiner Betriebshaftpflicht enthalten?

In aller Regel nicht. Die Betriebshaftpflicht deckt Vermögensschäden nur als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Der reine Vermögensschaden ist typischerweise ausgeschlossen und braucht einen eigenen Vertrag.

Brauche ich das als GmbH-Geschäftsführer zusätzlich?

Die Organhaftung ist ein eigenes Thema. Als Geschäftsführer haften Sie gegenüber der Gesellschaft persönlich und mit dem Privatvermögen. Dafür gibt es die D&O, die man getrennt von der Vermögensschadenhaftpflicht des Betriebs betrachtet.

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Cyberversicherung für Unternehmen

Freitag, 16:30 Uhr. Die Warenwirtschaft antwortet nicht mehr, auf den Bildschirmen steht eine Zahlungsaufforderung. Der Betrieb steht still, die Buchhaltung ist verschlüsselt, und in 72 Stunden läuft die Meldefrist gegenüber der Datenschutzaufsicht ab.

Der eigentliche Wert einer Cyberpolice liegt nicht in der Schadensumme, sondern in der Notfallnummer. Wer um 16:30 Uhr am Freitag ein eingespieltes Team aus Forensik, IT-Dienstleister und Anwalt bekommt, verliert Tage – wer selbst sucht, verliert Wochen.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Betriebsunterbrechung inklusive Mehrkosten für den Notbetrieb
  • IT-Forensik sowie Wiederherstellung von Systemen und Daten
  • Benachrichtigungskosten und Rechtsberatung bei Datenschutzvorfällen
  • Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Datenverlust
  • Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeitende, je nach Konzept

Deckungslücke

Der Risikofragebogen ist der eigentliche Vertrag

Multi-Faktor-Authentifizierung an allen Fernzugängen, getrennte Offline-Backups, ein definierter Patch-Zyklus: Was im Antrag angekreuzt wird, ist Obliegenheit im Sinne der §§ 19 ff. VVG. Stimmt es im Schadenfall nicht, kürzt der Versicherer oder tritt zurück. Ich fülle diesen Bogen deshalb gemeinsam mit Ihrer IT aus und dokumentiere den Stand – nicht, weil es Vorschrift ist, sondern weil hier die meisten Policen sterben.

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Wartezeit
Ab wann zahlt die Betriebsunterbrechung? 8, 12 oder 24 Stunden machen den Unterschied.
Haftzeit
Wie lange läuft die Leistung? Zwölf Monate sind Standard, 24 oft nötig.
Lösegeld
Ein- oder Ausschluss – und ob eine Zahlung sanktionsrechtlich zulässig wäre.
Incident Response
Eigenes Netzwerk des Versicherers oder freie Wahl des Dienstleisters?
Zur Haftung: Ein fehlendes IT-Sicherheitskonzept kann als Organisationsverschulden gewertet werden. Bei Unternehmen im Anwendungsbereich von NIS-2 kommt eine eigenständige Verantwortlichkeit der Leitungsebene hinzu.

Häufige Fragen

Cyberversicherung – kurz beantwortet

Brauche ich das, wenn meine IT extern betreut wird?

Ja. Die Haftung des Dienstleisters ist meist vertraglich begrenzt und deckt Ihren Betriebsstillstand nicht. Der Schaden entsteht bei Ihnen.

Was kostet eine Cyberpolice für 20 Mitarbeitende?

Die Spanne ist groß und hängt an Branche, Umsatz und IT-Reifegrad. Seriös lässt sich das erst nach dem Risikodialog sagen – pauschale Beitragsangaben sind hier unbrauchbar.

Zahlt die Versicherung das Lösegeld?

Manche Konzepte schließen es ein, andere aus. Unabhängig davon ist eine Zahlung nur zulässig, wenn keine Sanktionslisten berührt sind. Die Wiederherstellung ist fast immer der bessere Weg.

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Flottenversicherung

Zwölf Fahrzeuge, zwölf Einzelverträge, zwölf Hauptfälligkeiten. Zwei Fahrer haben im letzten Jahr je einen Schaden verursacht, beide Verträge sind hochgestuft – die anderen zehn zahlen weiter ihren Beitrag, ohne dass jemand die Gesamtrechnung sieht.

Ab etwa zehn Fahrzeugen lohnt der Wechsel vom Einzelvertrag in einen Flottenvertrag. Entscheidend ist dann nicht mehr die Schadenfreiheitsklasse je Fahrzeug, sondern Ihre Schadenquote über alles. Das macht den Beitrag steuerbar: Wer die Quote senkt, senkt den Beitrag – aber es macht ihn auch verhandelbar, und genau dafür brauchen Sie jemanden.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko für den gesamten Fuhrpark in einem Vertrag
  • Eine gemeinsame Hauptfälligkeit statt zwölf verstreuter Termine
  • Schadensteuerung über ein Werkstattnetz mit festen Konditionen
  • Fahrzeugwechsel per Meldung, ohne neuen Vertragsabschluss
  • Auf Wunsch Fahrerschutz, Insassenunfall und Schutzbrief

Deckungslücke

Bei Leasing fehlt fast immer die GAP-Deckung

Wird ein geleastes Fahrzeug gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, ersetzt die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert. Der Leasinggeber verlangt aber die Ablösesumme, und die liegt in den ersten Jahren regelmäßig darüber. Die Differenz zahlen Sie – es sei denn, eine GAP-Deckung ist eingeschlossen. Zweiter Punkt derselben Art: Wer die Neupreisentschädigung bei sechs statt zwölf Monaten enden lässt, spart wenige Euro Beitrag und verliert im Ernstfall einen fünfstelligen Betrag.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Schadenquote
Die Kennzahl, über die verhandelt wird. Ab 60 bis 70 Prozent wird es teuer.
Selbstbehalt
In der Flotte ein echter Hebel: senkt Beitrag und filtert Bagatellschäden heraus.
Werkstattbindung
Deutlicher Nachlass, aber Einschränkung bei Leasing und Herstellergarantie.
GAP-Deckung
Bei jedem Leasingfahrzeug prüfen, nicht nur beim ersten.
Fahrerkreis
Wer darf fahren? Abweichungen im Schadenfall kosten Deckung.
Zur Haftung: Der Halter trägt die Verantwortung für Zulassung, Verkehrssicherheit und die regelmäßige Führerscheinkontrolle. Versäumnisse können im Schadenfall auf die Geschäftsführung durchschlagen.

Häufige Fragen

Kfz-Flotte – kurz beantwortet

Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich ein Flottenvertrag?

Als Faustregel ab zehn. Entscheidend ist aber weniger die Zahl als die Schadenhistorie: Bei guter Quote lohnt es früher, bei schlechter kann der Einzelvertrag günstiger bleiben. Ich werte Ihre Schadenquote kostenfrei aus, bevor wir etwas ausschreiben.

Können wir unterjährig wechseln?

Beim Aufbau einer Flotte lassen sich Einzelverträge meist zur jeweiligen Hauptfälligkeit einbinden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zusätzlich nach jedem regulierten Schaden und bei Beitragserhöhung.

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Start / Unternehmen & Selbstständige / Firmen-Rechtsschutz

Unternehmen & Selbstständige

Rechtsschutz für Unternehmen

Eine Kündigung landet vor dem Arbeitsgericht. Selbst wenn Sie gewinnen, tragen Sie in der ersten Instanz Ihre eigenen Anwaltskosten – das sieht § 12a ArbGG so vor. Bei drei Verfahren im Jahr ist das ein spürbarer Posten.

Rechtsschutz kauft keine besseren Urteile, sondern die Freiheit, eine Position auch dann durchzuhalten, wenn sie Geld kostet. Das verändert Verhandlungen: Wer weiß, dass er sich ein Verfahren leisten kann, vergleicht sich zu besseren Konditionen.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Arbeitsrechtsschutz für Verfahren gegen Beschäftigte, inklusive erster Instanz
  • Vertragsrechtsschutz für Streit aus Liefer-, Werk- und Dienstverträgen
  • Straf-Rechtsschutz bei Vorwürfen aus der beruflichen Tätigkeit
  • Verwaltungs- und Steuerrechtsschutz vor den Finanzgerichten
  • Erstberatung und Mediation ohne Anrechnung auf den Streitwert

Deckungslücke

Wartezeit und Vertragsrechtsschutz

Zwei Dinge übersehen fast alle. Erstens gilt im Arbeits- und Vertragsrecht regelmäßig eine Wartezeit von drei Monaten – wer abschließt, weil bereits Streit im Raum steht, bekommt keine Deckung. Zweitens ist der Vertragsrechtsschutz in vielen günstigen Firmentarifen schlicht nicht enthalten, obwohl genau dort die Fälle entstehen, die wehtun: unbezahlte Rechnungen, mangelhafte Lieferungen, gescheiterte Projekte.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Bausteine
Arbeit, Vertrag, Straf, Verwaltung, Steuer – jeder einzeln wählbar.
Wartezeit
Drei Monate sind üblich. Abschließen, bevor es brennt.
Selbstbehalt
Oft staffelbar; ein höherer Selbstbehalt macht den Vertragsrechtsschutz bezahlbar.
Streitwertgrenze
Unterhalb welcher Summe wird nicht geleistet?
Geschäftsführung
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Organe gesondert einschließen.
Zur Haftung: Rechtsschutz übernimmt Kosten, keine Rechtsberatung. Die anwaltliche Vertretung wählen Sie frei; ich vermittle auf Wunsch einen Fachanwalt aus meinem Netzwerk.

Häufige Fragen

Firmen-Rechtsschutz – kurz beantwortet

Lohnt sich Rechtsschutz bei nur fünf Mitarbeitenden?

Ein einziges arbeitsgerichtliches Verfahren kostet in der Regel mehr als der Jahresbeitrag. Wenn Sie überhaupt Personal führen, ist der Arbeitsrechtsschutz meist die Sparte mit dem besten Verhältnis von Beitrag zu Nutzen.

Sind Forderungen gegen säumige Kunden gedeckt?

Nur mit Vertragsrechtsschutz, und auch dort meist erst oberhalb einer Mindeststreitsumme. Das reine Inkasso ist regelmäßig ausgeschlossen.

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Start / Unternehmen & Selbstständige / Investitionsabzugsbetrag

Unternehmen & Selbstständige

Investitionsabzugsbetrag als Steuerhebel

Ein gutes Geschäftsjahr, ein hoher zu versteuernder Gewinn, und die Vorauszahlung für das Folgejahr ist schon angekündigt. Die Frage im Raum: Lässt sich ein Teil dieser Steuer in eine Investition umleiten, statt sie einfach zu zahlen?

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten betrieblichen Investition vorab gewinnmindernd abzuziehen – bis zu drei Jahre vor der Anschaffung. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro je Betrieb. Weil immer nur die Hälfte der Anschaffungskosten abziehbar ist, lässt sich damit ein Investitionsvolumen von bis zu 400.000 Euro über den IAB begleiten. Das ist keine Steuerersparnis, sondern eine Verschiebung – der Vorteil liegt darin, dass die Erstattung heute als Eigenkapital für die Investition zur Verfügung steht.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Abzug von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten
  • Höchstbetrag 200.000 Euro je Betrieb – entspricht bis zu 400.000 Euro Investitionsvolumen
  • Investitionszeitraum von drei Jahren nach dem Abzugsjahr
  • Kumulierbar mit der Sonderabschreibung von 40 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG
  • Anwendbar auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, etwa eine Photovoltaikanlage
  • Nutzbar in jeder Rechtsform – auch als neu gegründetes Einzelunternehmen

Deckungslücke

Die Falle heißt § 3 Nr. 72 EStG

Der häufigste Denkfehler betrifft nicht den § 7g selbst, sondern eine Vorschrift daneben. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen einkommensteuerfrei: bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Klingt gut – schließt den IAB aber aus. Wo keine steuerpflichtigen Einnahmen entstehen, gibt es keinen Gewinn, von dem sich etwas abziehen ließe. Das hat die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 17. Juli 2023 klargestellt. Die typische Anlage auf dem eigenen Hausdach scheidet damit aus. Der Steuerhebel öffnet sich erst oberhalb dieser Schwellen – also bei einer gewerblichen Dachanlage, einer Freiflächenanlage oder einer Beteiligung an einem Solarpark. Dazu kommen die bekannten Bedingungen: Gewinngrenze 200.000 Euro, mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folgejahres, Investition binnen drei Jahren. Wird eine davon verfehlt, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst – mit Zinsen nach § 233a AO.

Der eigentliche Hebel

Wie aus Steuer Eigenkapital wird

Der Punkt, um den es Unternehmern bei § 7g wirklich geht, ist selten die Steuerersparnis. Es ist die Frage: Wie komme ich an eine Investition, ohne Geld aus dem Betrieb zu ziehen? Bei einer Photovoltaikanlage funktioniert das, weil zwei Dinge zusammentreffen – eine vorgezogene Steuererstattung und ein Objekt, das seine eigene Finanzierung bedient.

Geplante Investition in eine Photovoltaikanlage (netto)
100.000 €
Investitionsabzugsbetrag, 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten
50.000 €
Steuererstattung im Jahr der Bildung, angenommener Grenzsteuersatz 44,3 %
rund 22.150 €
Erforderlicher Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung (10 bis 20 %)
10.000 – 20.000 €
Aus eigener Liquidität aufzubringen
0 €

Das ist der Mechanismus: Die Steuererstattung stellt das Eigenkapital. Für eine Photovoltaikanlage verlangen finanzierende Banken üblicherweise zehn bis zwanzig Prozent Eigenkapital – bei 100.000 Euro also 10.000 bis 20.000 Euro. Die Erstattung aus dem IAB liegt darüber. Den Rest finanziert die Bank, und die Rate wird aus den Stromerlösen bedient. Sie investieren damit nicht aus Ihrem privaten oder betrieblichen Vermögen, sondern aus Geld, das ohnehin an das Finanzamt gegangen wäre. Im Jahr der Anschaffung kommt über die Sonderabschreibung von 40 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG weitere Liquidität hinzu.

Nach oben begrenzt ist das durch den Höchstbetrag: 200.000 Euro IAB je Betrieb, also ein Investitionsvolumen von bis zu 400.000 Euro. Wer mehr investieren möchte, braucht eine andere Struktur – auch das lässt sich planen.

Planbare Erträge

Die Einspeisevergütung nach EEG ist für zwanzig Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Das macht den Ertrag über die Laufzeit gut kalkulierbar – anders als bei nahezu jeder anderen Sachwertanlage.

Wirkung, die zählt

Eine Anlage mit 100 kWp erzeugt in Norddeutschland grob 90.000 kWh im Jahr und vermeidet damit einen erheblichen Teil des CO₂-Ausstoßes, den derselbe Strom aus dem Netz verursachen würde.

Doppelter Nutzen im Betrieb

Wo Sie den Strom selbst verbrauchen, sparen Sie Bezugskosten statt Vergütung zu erhalten – das ist wirtschaftlich meist der stärkere Effekt und macht Sie unabhängiger vom Strompreis.

Sie brauchen dafür kein bestehendes Unternehmen

Der häufigste Einwand lautet: „Ich bin doch gar kein Gewerbetreibender.“ Das ist kein Hindernis, denn der Betrieb kann durch die Anlage selbst entstehen. In der Praxis sieht das so aus:

Gewerbe anmelden

Ein Einzelunternehmen mit dem Gegenstand „Erzeugung und Verkauf von Solarstrom“. Das ist ein Formular beim Bezirksamt für rund 20 bis 60 Euro – keine Gesellschaftsgründung, kein Notar, kein Stammkapital, keine Bilanzierungspflicht.

Steuerliche Erfassung

Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer für den neuen Betrieb. Der Gewinn wird per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt – das reicht für § 7g aus.

IAB bilden

Mit der Steuererklärung wird der Abzugsbetrag geltend gemacht. Die Investitionsabsicht sollte dabei nachvollziehbar dokumentiert sein – bei einem neu eröffneten Betrieb schaut das Finanzamt genauer hin als bei einem laufenden.

Anlage anschaffen und betreiben

Innerhalb von drei Jahren. Der Betrieb besteht danach fort, die Erlöse aus dem Stromverkauf sind gewerbliche Einkünfte, und die Anlage wird planmäßig abgeschrieben.

Was dabei zu beachten ist. Für einen neu eröffneten Betrieb prüft das Finanzamt die Investitionsabsicht besonders genau – eine unverbindliche Idee reicht nicht. Außerdem entsteht mit der Gewerbeanmeldung eine Pflichtmitgliedschaft in der Handelskammer; bei geringem Gewerbeertrag fällt dort in der Regel kein oder nur ein geringer Beitrag an. Gewerbesteuer wird erst oberhalb des Freibetrags von 24.500 Euro Gewerbeertrag fällig. Beides sollte man kennen, bevor man anfängt, und beides ist kein Hinderungsgrund.
Damit hier nichts falsch ankommt. Die Anlage ist nicht „umsonst“. Der IAB verschiebt Steuer, er erlässt sie nicht: Im Jahr der Anschaffung wird der Abzugsbetrag gewinnerhöhend hinzugerechnet, und über die Laufzeit gleicht sich der Effekt aus. Was Sie gewinnen, ist Liquidität zum richtigen Zeitpunkt und die Sonderabschreibung. Wer Ihnen sagt, eine Investition koste durch den IAB null Euro, rechnet entweder Zinsen, Betriebskosten, Versicherung, Wartung und Rückbau nicht mit – oder verwechselt Steuerstundung mit Steuererlass.
Und die Voraussetzungen bleiben streng. Über 200.000 Euro Gewinn im Abzugsjahr kein § 7g. Ohne mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folgejahres wird rückwirkend aufgelöst, mit Zinsen nach § 233a AO. Und ganz wichtig: Anlagen bis 30 kWp je Einheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei – für sie gibt es keinen IAB. Die Anlage muss also groß genug sein, dass steuerpflichtige Einkünfte entstehen. Ob das Modell für Sie überhaupt in Betracht kommt, entscheidet Ihr Steuerberater – ich stelle den Zusammenhang her, prüfe die Absicherung der Anlage und bringe die Beteiligten an einen Tisch.

Zum Thema IAB beraten lassen

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Gewinngrenze
200.000 Euro Gewinn im Abzugsjahr. Außerbetriebliche Einkünfte wie Gehalt, Miete oder Kapitalerträge zählen dabei nicht mit.
Höchstbetrag
200.000 Euro IAB je Betrieb, rollierend über vier Wirtschaftsjahre betrachtet. Entspricht 400.000 Euro Investitionsvolumen.
Investitionsfrist
Drei Jahre. Läuft sie ab, erfolgt rückwirkende Auflösung mit Verzinsung.
Nutzungsvoraussetzung
Mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres.
Immobilien
Gebäude sind keine beweglichen Wirtschaftsgüter – ein IAB darauf ist ausgeschlossen.
Reihenfolge
Wirkung entsteht nur, wenn der Steuersatz heute höher ist als bei der Auflösung.
Zur Haftung: Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall ist ausschließlich Sache Ihres Steuerberaters. Als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler leiste ich keine Steuerberatung – ich stelle den Zusammenhang dar und arbeite mit Ihrem Berater zusammen.

Häufige Fragen

Investitionsabzugsbetrag – kurz beantwortet

Kann ich damit die Kaufnebenkosten einer Immobilie finanzieren?

Nicht direkt. Ein IAB lässt sich nicht auf ein Gebäude bilden, weil Gebäude keine beweglichen Wirtschaftsgüter sind. In solchen Modellen wird der IAB auf eine bewegliche Investition wie eine Photovoltaikanlage gebildet und die Erstattung anderweitig eingesetzt. Ob das trägt, muss Ihr Steuerberater prüfen.

Ich bin gar kein Gewerbetreibender. Geht das trotzdem?

Ja. Der Betrieb kann durch die Anlage selbst erst entstehen. In der Praxis meldet man ein Einzelunternehmen mit dem Gegenstand Erzeugung und Verkauf von Solarstrom an – das ist eine Gewerbeanmeldung beim Bezirksamt, keine Gesellschaftsgründung, kein Notar, kein Stammkapital. Ab dann liegen gewerbliche Einkünfte vor, und § 7g ist anwendbar. Wichtig ist, dass die Absicht zu investieren nachvollziehbar dokumentiert ist, gerade wenn der Betrieb neu eröffnet wird. Wie das in Ihrem Fall aufzusetzen ist, klärt Ihr Steuerberater – ich stelle die Verbindung her und begleite den Ablauf.

Wie viel kann ich maximal geltend machen?

Der IAB ist auf 200.000 Euro je Betrieb begrenzt. Da immer nur 50 Prozent der Anschaffungskosten abziehbar sind, entspricht das einem Investitionsvolumen von bis zu 400.000 Euro. Der Höchstbetrag wird rollierend betrachtet: Maßgeblich ist die Summe der noch offenen, also weder hinzugerechneten noch rückgängig gemachten Beträge im Abzugsjahr und den drei Jahren davor.

Ist der IAB eine Steuerersparnis?

Nein, eine Verschiebung. Der Gewinn wird später erhöht, wenn der Abzug aufgelöst wird. Ein echter Vorteil entsteht über Liquidität, Sonderabschreibung und ein Steuersatzgefälle.

Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?

Der Abzug wird rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst, die Steuer nachgefordert und nach § 233a AO verzinst. Das Modell verträgt keine Planänderung.

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Start / Privatkunden / Berufsunfähigkeit

Privatkunden

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit 41 hält der Rücken nicht mehr. Eine halbe Stelle wäre noch möglich, eine volle nicht. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt bei etwa einem Drittel des letzten Netto – und setzt voraus, dass Sie in keinem Beruf mehr drei Stunden täglich arbeiten können.

Bei der BU entscheidet nicht der Beitrag, sondern das Bedingungswerk und die Gesundheitsprüfung. Ein günstiger Vertrag, den der Versicherer später wegen einer nicht angegebenen Physiotherapie anficht, ist teurer als jede Alternative. Deshalb lese ich zuerst die Bedingungen und dann den Beitrag.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Monatliche Rente, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind
  • Beitragsbefreiung für die gesamte Dauer der Leistung
  • Leistung bereits bei voraussichtlich sechsmonatiger Berufsunfähigkeit
  • Rückwirkende Zahlung bei verspäteter Meldung, je nach Bedingungswerk
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne Einschränkung des Aufenthaltsorts

Deckungslücke

Die Rente wurde nie an das Leben angepasst

Ein Vertrag über 1.200 Euro monatlich, abgeschlossen im Studium, trägt fünfzehn Jahre später weder Miete noch Familie. Fast jeder Tarif enthält Nachversicherungsgarantien: Bei Heirat, Geburt, Gehaltssprung oder Immobilienkauf lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Diese Fristen laufen still ab, meist innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis. Sie zu überwachen ist Teil der Betreuung – und der Grund, warum ein Vertrag ohne Betreuung mit den Jahren an Wert verliert.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Abstrakte Verweisung
Muss vollständig ausgeschlossen sein. Sonst darf der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch ausüben könnten – auch wenn Sie diese Stelle nie bekommen würden.
Konkrete Verweisung
Greift nur, wenn Sie tatsächlich eine andere Tätigkeit ausüben. Sie muss der bisherigen in Einkommen und sozialer Wertschätzung entsprechen; gute Tarife nennen dafür eine feste Einkommensgrenze.
50-Prozent-Regel
Geleistet wird ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, und dann in voller Höhe. Es gibt keine Teilrente – deshalb entscheidet die Bemessung über alles.
AU-Klausel
Umgangssprachlich Gelbe-Schein-Regelung: Der Versicherer zahlt bereits bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, meist ab sechs Monaten, ohne dass die Berufsunfähigkeit schon festgestellt ist. Überbrückt die Prüfzeit, die sonst leicht ein Jahr dauert.
Prognosezeitraum
Sechs Monate statt drei Jahre. Entscheidend für die Durchsetzbarkeit, weil eine Dreijahresprognose kaum ein Arzt stellt.
Verzicht § 19 VVG
Guter Tarif verzichtet auf das Rücktrittsrecht bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung.
Nachversicherung
Welche Anlässe, welche Fristen, welche Obergrenze ohne Gesundheitsprüfung?
Gesundheitsprüfung
Immer anonyme Risikovoranfrage. Ein abgelehnter Antrag steht sonst im HIS und erschwert jeden weiteren Abschluss.
Zur Haftung: Die Leistungsprüfung nimmt der Versicherer vor. Bei Ablehnung prüfe ich die Begründung gegen das Bedingungswerk und binde bei Bedarf den Leistungsservice ein.

Häufige Fragen

Berufsunfähigkeit – kurz beantwortet

Lohnt sich eine BU noch mit 45?

Meist ja, aber die Kalkulation verschiebt sich. Ab etwa Mitte 50 werden Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitslösungen häufig die realistischere Alternative. Was für Sie geht, klären wir in einer anonymen Voranfrage – ohne Spuren.

Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung verschweige?

Der Versicherer kann bei Anzeigepflichtverletzung zurücktreten oder anfechten, und zwar im Leistungsfall – also genau dann, wenn Sie die Rente brauchen. Der richtige Weg ist die anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag.

Wie hoch sollte die Rente sein?

Als Orientierung 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wichtiger als der Startwert ist, dass eine Dynamik und Nachversicherungsgarantien eingebaut sind.

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Start / Privatkunden / Private Krankenversicherung

Privatkunden

Private Krankenversicherung

Sie überschreiten die Versicherungspflichtgrenze und dürfen wechseln. Der Beitrag im Angebot liegt deutlich unter Ihrem GKV-Beitrag. Die Frage ist nur: Wie sieht dieselbe Rechnung mit 70 aus, wenn kein Gehalt mehr steigt?

Die PKV ist keine bessere GKV, sondern ein anderes System. Sie kaufen einen Leistungskatalog, der vertraglich zugesichert und nicht politisch veränderbar ist – und tragen dafür das Risiko steigender Beiträge allein. Diese Entscheidung ist praktisch unumkehrbar, deshalb rechne ich sie über die gesamte Lebensdauer und nicht über fünf Jahre.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Vertraglich zugesicherter Leistungsumfang, unabhängig von politischen Reformen
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl, kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine
  • Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei leistungsfreien Jahren
  • Beitragsentlastungstarif, der die Prämie ab Rentenbeginn dauerhaft senkt

Deckungslücke

Der Beitrag im Alter ist die eigentliche Frage

Die PKV-Prämie richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif, nicht nach Ihrem Einkommen. Solange Sie verdienen, ist das ein Vorteil. Im Ruhestand fällt das Einkommen, die Prämie nicht. Wer diesen Punkt beim Abschluss nicht adressiert – etwa über einen Beitragsentlastungstarif oder gezielte Rücklagen –, hat mit 70 ein Problem, für das es dann keine Lösung mehr gibt. Ein Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist ab 55 praktisch ausgeschlossen.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Eintrittsalter
Bestimmt die Prämie dauerhaft. Jedes Jahr früher wirkt lebenslang.
Gesundheitsprüfung
Anonyme Voranfrage vor jedem Antrag, sonst drohen Zuschläge oder Ablehnung.
Selbstbehalt
Senkt den Beitrag spürbar. Er muss aber jedes Jahr aufbringbar bleiben.
Beitragsentlastung
Der wichtigste Baustein überhaupt. Früh eingebaut kostet er wenig.
Familie
Jede Person zahlt eigenen Beitrag. Keine kostenfreie Familienversicherung.
Tarifwechselrecht
Nach § 204 VVG können Sie intern in günstigere Tarife wechseln – ein Recht, das kaum jemand nutzt und das ich bei bestehenden Verträgen zuerst prüfe.
Zur Haftung: Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist in aller Regel dauerhaft. Ich dokumentiere Beratung und Beweggründe nach § 61 VVG schriftlich, damit die Grundlage der Entscheidung später nachvollziehbar bleibt.

Häufige Fragen

Private Krankenversicherung – kurz beantwortet

Wird die PKV im Alter unbezahlbar?

Sie wird teurer, das gehört zur Wahrheit. Gleichzeitig steigen auch die GKV-Beiträge, und in der GKV wächst der Beitrag zusätzlich mit jedem Euro Miet- oder Kapitaleinkommen. Entscheidend ist, ob beim Abschluss ein Entlastungsbaustein eingebaut wurde.

Ich habe schon eine PKV und der Beitrag steigt. Was kann ich tun?

Zuerst das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG prüfen: interner Wechsel bei gleichem Versicherer, mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für den bisherigen Leistungsumfang. Das prüfe ich auch für Verträge, die ich nicht vermittelt habe.

Komme ich wieder zurück in die GKV?

Vor 55 nur über eine erneute Versicherungspflicht, etwa durch ein Angestelltenverhältnis unter der Pflichtgrenze. Ab 55 ist der Weg zurück praktisch versperrt.

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Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Register-Nr. D-OPO8-0LD8H-61 © 2026 Dennis Forster
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Privatkunden

Altersvorsorge und Vermögensaufbau

Auf dem Tagesgeldkonto liegen 40.000 Euro. Sie wissen, dass das langfristig Kaufkraft kostet, aber jede Empfehlung, die Sie bisher bekommen haben, kam von jemandem, der genau ein Produkt verkauft.

Vermögensaufbau ist im Kern unspektakulär: breit streuen, Kosten niedrig halten, lange durchhalten. Der schwierige Teil ist nicht die Fondsauswahl, sondern die Struktur drumherum – wie viel liegt als Reserve bereit, was läuft über welchen steuerlichen Mantel, und was passiert, wenn der Markt zwei Jahre lang fällt.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Depot- und Sparplanstruktur mit breit streuenden Fonds und ETFs
  • Fondspolicen, wenn der steuerliche Mantel den Kostenaufschlag rechtfertigt
  • Altersvorsorgedepot ab 2027: bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind
  • Geförderte Alternativen prüfen: Basisrente, betriebliche Lösungen, bestehende Riester-Verträge
  • Vollständige Offenlegung von laufenden Kosten, Ausgabeaufschlägen und Zuwendungen
  • Entnahmeplanung für die Zeit nach dem Erwerbsleben

Deckungslücke

Die Rendite entsteht nicht im Fonds, sondern im Durchhalten

Der häufigste Vermögensschaden entsteht nicht durch ein schlechtes Produkt, sondern durch einen Verkauf zum falschen Zeitpunkt – weil die Reserve fehlte, weil die Sparrate zu hoch angesetzt war, weil niemand vorher erklärt hat, dass ein Rückgang von 40 Prozent zu einem normalen Anlegerleben gehört. Deshalb steht am Anfang die Liquiditätsplanung und nicht die Produktauswahl.

Vermögensaufbau

Was aus regelmäßigem Sparen werden kann

Verschieben Sie die Werte und sehen Sie, wie sich Einmalanlage, Sparrate und Rendite über die Zeit auswirken. Die durchgezogene Linie ist das Vermögen, die gestrichelte das, was Sie selbst eingezahlt haben. Der Abstand dazwischen ist der Zinseszins.

Vermögen am Ende–
davon selbst eingezahlt–
davon Wertzuwachs–
Anteil Wertzuwachs–
Was diese Rechnung nicht kann. Sie unterstellt eine konstante Rendite und lässt Kosten, Steuern und Inflation außen vor. Reale Märkte schwanken; entscheidend ist nicht der Durchschnitt, sondern in welcher Reihenfolge gute und schlechte Jahre kommen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Ergebnisse. Diese Darstellung ist Information, keine Anlageberatung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts.

Neu ab 1. Januar 2027

Das Altersvorsorgedepot – geförderter ETF-Sparplan statt Riester

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat, wird die Riester-Rente für Neuverträge abgelöst. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Beitragsgarantie – und damit erstmals mit einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent. Genau die Garantie war es, die Riester-Verträge in der Rendite ausgebremst hat.

Wie hoch die Förderung ausfällt

Stufe 1 – auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr: 50 Cent je Euro
180 €
Stufe 2 – auf weitere Beiträge bis 1.800 € im Jahr: 25 Cent je Euro
360 €
Grundzulage insgesamt bei 150 € monatlichem Eigenbeitrag
540 € pro Jahr
  • Kinderzulage: bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr – und zwar im Verhältnis eins zu eins. Wer 300 € einzahlt, bekommt 300 € dazu.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für alle unter 25 Jahren.
  • Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr, also 10 € im Monat.
  • Höchstbetrag: bis zu 6.840 € jährlich einzahlbar – Zulagen gibt es aber nur bis 1.800 €.
  • Kostendeckel: beim Standarddepot maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr, gesetzlich vorgeschrieben.
  • Steuer: in der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer an; besteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand.
Neu: erstmals auch für Selbstständige und Versorgungswerks-Mitglieder. Der förderberechtigte Personenkreis wurde deutlich erweitert. Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung – also auch Ärztinnen, Anwälte und Architekten – können die Förderung ab 2027 nutzen. Für diese Gruppen war geförderte private Vorsorge bisher weitgehend verschlossen.
Für Gutverdiener zählt oft etwas anderes. Nicht die Zulage ist der größte Hebel, sondern die Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Bei hohem Grenzsteuersatz kann die Steuerwirkung die Zulage übersteigen – bei Familien mit mehreren Kindern dreht sich das Bild wieder um. Welcher Weg für Sie mehr bringt, lässt sich rechnen, und genau das machen wir im Gespräch.

Der Förderrechner unseres Partners zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welche Zulagen für Ihre Situation zusammenkommen und wie sich das über die Laufzeit auswirkt.

Zum Förderrechner Altersvorsorgedepot Depot eröffnen & anlegen Ihre Situation besprechen

Der Rechner wird von einem externen Anbieter betrieben und öffnet sich in einem neuen Fenster. Er ist bewusst nicht eingebettet – Daten werden erst übertragen, wenn Sie ihn aufrufen. Angaben nach dem Stand des Altersvorsorgereformgesetzes; die Produkte selbst sind erst ab dem 1. Januar 2027 abschließbar und müssen zuvor zertifiziert werden.

Was noch offen ist. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen weiter; ein Wechsel in die neue Förderwelt ist möglich, aber nicht umkehrbar. Ob er sich lohnt, hängt an Kinderzahl, Einkommen und Restlaufzeit. Wer bis Ende 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen möchte, sollte das nicht aus Angst vor der Reform tun, sondern nur, wenn die alte Förderlogik im Einzelfall günstiger ist. Auch das rechne ich vorher durch, statt es zu behaupten.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Anlagehorizont
Unter fünf Jahren gehört Geld nicht in schwankende Anlagen.
Notreserve
Drei bis sechs Monatsausgaben verfügbar, bevor investiert wird.
Kostenquote
Ein Prozentpunkt laufende Kosten kostet über 30 Jahre rund ein Viertel des Ertrags.
Steuerlicher Mantel
Depot, Fondspolice oder Basisrente – die Antwort hängt an Steuersatz und Haltedauer.
Rebalancing
Feste Regel statt Bauchgefühl, ein- bis zweimal jährlich.
Rentenlücke
Erst rechnen, dann sparen. Die Höhe der Rate folgt aus dem Ziel, nicht umgekehrt.
Zur Haftung: Die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgt auf Grundlage der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO. Vor jeder Empfehlung stehen Geeignetheitsprüfung und Dokumentation nach FinVermV. Die Vergütung erfolgt in diesem Bereich über eine Servicegebühr, nicht über eine im Produkt versteckte Provision. Eine Vermögensverwaltung ist damit nicht verbunden.

Häufige Fragen

Altersvorsorge & Investment – kurz beantwortet

Warum nicht einfach selbst einen ETF-Sparplan aufsetzen?

Können Sie, und bei einem einfachen Sparplan spricht wenig dagegen. Interessant wird es, sobald mehrere Töpfe zusammenspielen: Depot, Altersvorsorge, Immobilie, Betrieb. Dann geht es um Reihenfolge und Steuerwirkung, nicht um die Fondsauswahl.

Was kostet die Beratung?

Im Finanzanlagenbereich werde ich über eine Servicegebühr vergütet, die über die Depotplattform abgerechnet wird – Sie sehen sie also, statt sie im Produkt zu vermuten. Art, Höhe und Berechnungsgrundlage erhalten Sie vor Vertragsschluss schriftlich. Bei Versicherungen erhalte ich dagegen eine Courtage vom Versicherer, die im Beitrag bereits enthalten ist.

Mit welcher Rendite darf ich rechnen?

Eine feste Zusage kann und darf Ihnen niemand geben. Wer aber die historischen Charts über mehrere Jahrzehnte vergleicht, sieht bei breit gestreuten globalen Aktienanlagen Durchschnittswerte von etwa 6 bis 8 Prozent pro Jahr vor Kosten und Steuern. Deshalb ist der Rechner auf dieser Seite mit 7 Prozent voreingestellt – als Orientierung, nicht als Versprechen. Wichtig dabei: Dieser Durchschnitt entsteht aus sehr guten und sehr schlechten Jahren. Einzelne Jahrzehnte lagen deutlich darunter, zwischenzeitliche Rückgänge von 40 Prozent und mehr gehören dazu. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Ergebnisse.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot ab 2027 für mich?

Das hängt an drei Dingen: Kinderzahl, Grenzsteuersatz und Anlagehorizont. Bei Familien wirkt die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind sehr stark, bei Gutverdienern häufig eher der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Erstmals sind auch Selbstständige und Versorgungswerks-Mitglieder förderberechtigt. Der Förderrechner auf dieser Seite gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Antwort.

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Privatkunden

Immobilien als Kapitalanlage

Ein Angebot verspricht 4,2 Prozent Mietrendite. Gerechnet wurde auf den Kaufpreis, ohne Nebenkosten, ohne Instandhaltungsrücklage, ohne Mietausfall und mit einer Miete, die im aktuellen Mietspiegel nicht steht.

Eine Anlageimmobilie ist ein unternehmerisches Engagement mit Fremdkapital, kein Sparbuch aus Stein. Sie kann funktionieren – aber nur, wenn die Rechnung vor dem Kauf ehrlich aufgestellt wird und die Finanzierung auch dann trägt, wenn zwölf Monate keine Miete kommt.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Kaufnebenkosten realistisch ansetzen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, gegebenenfalls Courtage
  • Bewirtschaftungskosten: nicht umlagefähige Kosten, Verwaltung, Instandhaltungsrücklage
  • Finanzierungsstruktur: Zinsbindung, Tilgung, Anschlussfinanzierungsrisiko
  • Steuerliche Wirkung: Abschreibung, Werbungskosten, Spekulationsfrist
  • Absicherung: Wohngebäude, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Mietausfall, Rechtsschutz

Deckungslücke

Die Rendite wird auf den falschen Betrag gerechnet

In Hamburg kommen auf den Kaufpreis 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer, dazu Notar und Grundbuch mit etwa 1,5 bis 2 Prozent und gegebenenfalls Maklercourtage. Zusammen also grob zehn Prozent, die sofort weg sind und keine Miete erzeugen. Wer die Rendite auf den Kaufpreis statt auf den Gesamtaufwand rechnet, hat sich schon im ersten Schritt um mehr als einen halben Prozentpunkt vertan – und das ist meist genau die Marge, mit der das Objekt beworben wurde.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Lage
Mikrolage schlägt Makrolage. Ein guter Standort in schwacher Stadt ist besser als umgekehrt.
Instandhaltung
Kalkulatorisch mindestens ein Prozent des Gebäudewerts pro Jahr, bei Altbau mehr.
Mietausfallwagnis
Zwei bis vier Prozent der Jahresmiete ansetzen, nicht null.
Tilgung
Anfangstilgung unter zwei Prozent verlängert die Laufzeit erheblich.
Ausstieg
Wie liquide ist das Objekt, wenn Sie in acht Jahren verkaufen müssen?
Zur Haftung: Die Vermittlung von Immobilien als Kapitalanlage erfolgt über spezialisierte Kooperationspartner mit eigener Erlaubnis nach § 34c GewO in deren eigener Verantwortung. Meine Rolle ist die Prüfung der Rechnung und die Absicherung des Objekts, nicht der Verkauf.

Häufige Fragen

Kapitalanlage-Immobilien – kurz beantwortet

Lohnt sich das bei den aktuellen Zinsen?

Das entscheidet sich am Objekt und an Ihrer Steuerlast, nicht am Zinsniveau allein. Wichtiger ist, ob Sie einen Leerstand und eine Sonderumlage aushalten, ohne etwas verkaufen zu müssen.

Was ist mit Denkmal-AfA oder Neubauförderung?

Erhöhte Abschreibungen können die Nachsteuerrendite deutlich verbessern. Sie sind aber nie der Grund für einen Kauf, sondern ein Zusatz – das Objekt muss auch ohne Steuervorteil tragfähig sein.

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Privatkunden

Privathaftpflichtversicherung

Sie helfen einem Freund beim Umzug und lassen den Fernseher fallen. Er sagt, das sei nicht schlimm. Sein Hausratversicherer sieht das anders und wendet sich an Sie.

Die Privathaftpflicht ist der Vertrag mit dem besten Verhältnis von Beitrag zu Risiko, den es gibt. Für rund 60 bis 100 Euro im Jahr sichern Sie ein Risiko ab, das nach § 823 BGB unbegrenzt ist. Wer hier spart, spart am falschen Ende – und wer den Beitrag als einziges Kriterium nimmt, kauft die Ausschlüsse gleich mit.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden gegenüber Dritten
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten
  • Mitversicherung von Partner und Kindern in häuslicher Gemeinschaft
  • Schlüsselverlust, auch bei fremden und dienstlichen Schließanlagen
  • Gefälligkeitsschäden, deliktunfähige Kinder und Forderungsausfall in guten Tarifen

Deckungslücke

Gefälligkeit, grobe Fahrlässigkeit, Forderungsausfall

Drei Punkte trennen einen brauchbaren von einem billigen Tarif. Erstens: Gefälligkeitsschäden sind rechtlich oft gar keine Haftung – ohne ausdrücklichen Einschluss zahlt niemand, und Sie stehen zwischen Freundschaft und Rechnung. Zweitens: Ohne Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird gekürzt, wenn Sie unaufmerksam waren – also in genau den Fällen, um die es geht. Drittens der Forderungsausfall: Er greift, wenn Ihnen jemand schadet, der selbst nicht versichert und zahlungsunfähig ist. Ohne diesen Baustein bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, obwohl Sie im Recht sind.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Deckungssumme
Mindestens zehn Millionen Euro pauschal. Der Aufpreis ist minimal.
Grobe Fahrlässigkeit
Verzicht auf den Einwand muss ausdrücklich vereinbart sein.
Forderungsausfall
Schützt Sie, wenn der Schädiger nicht zahlen kann.
Beste-Leistung-Garantie
Der Tarif zieht automatisch nach, wenn der Markt besser wird.
Berufliche Tätigkeit
Nicht mitversichert. Selbstständige brauchen zusätzlich eine Betriebshaftpflicht.
Zur Haftung: Die Haftung nach § 823 BGB ist der Höhe nach unbegrenzt. Die Versicherungssumme begrenzt nur die Leistung des Versicherers, nicht Ihre Verpflichtung.

Häufige Fragen

Privathaftpflicht – kurz beantwortet

Reicht die günstigste Police aus dem Vergleichsportal?

Für den Grundfall ja. Der Unterschied zeigt sich bei Gefälligkeitsschäden, grober Fahrlässigkeit und Forderungsausfall – und der Beitragsunterschied liegt oft bei unter 30 Euro im Jahr.

Sind meine Kinder mitversichert?

In häuslicher Gemeinschaft ja, und über Ausbildung oder Erststudium hinaus meist auch weiter. Wichtig ist zusätzlich der Einschluss deliktunfähiger Kinder – unter sieben Jahren haften Kinder nicht, und ohne diesen Baustein zahlt niemand.

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Start / Privatkunden / Hausrat & Wohngebäude

Privatkunden

Hausrat und Wohngebäude

Nach einem Leitungswasserschaden meldet der Sachverständige einen Neuwert des Hausrats von 78.000 Euro. Versichert sind 45.000 Euro, weil die Summe seit dem Einzug 2014 nie angepasst wurde. Der Versicherer zahlt anteilig – auch bei diesem Schaden über 9.000 Euro.

Bei Hausrat und Wohngebäude entscheidet nicht der Leistungskatalog, sondern die Versicherungssumme und drei Klauseln. Stimmen die, ist der Vertrag gut. Stimmen sie nicht, hilft auch die längste Leistungsübersicht nichts.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Überspannungsschäden durch Blitz an Elektrogeräten
  • Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar wird
  • Fahrraddiebstahl und Sachen im Keller oder auf dem Balkon, je nach Tarif
  • Elementarschäden als eigener Baustein: Starkregen, Rückstau, Überschwemmung

Deckungslücke

Unterversicherung, Elementar, grobe Fahrlässigkeit

Erstens: Ohne Unterversicherungsverzicht rechnet der Versicherer anteilig, und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust. Der Verzicht wird meist über eine Pauschale je Quadratmeter erreicht – aktuell etwa 650 bis 700 Euro. Zweitens: Elementarschäden sind nie automatisch enthalten. Starkregen kann jede Straße treffen, auch ohne Fluss in der Nähe. Drittens: Ohne Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird bei der angebrannten Kerze oder dem gekippten Fenster gekürzt.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Versicherungssumme
Über Quadratmeterpauschale ansetzen, dann greift der Unterversicherungsverzicht.
Elementar
Eigener Baustein, Selbstbehalt prüfen. In Hamburg besonders wegen Rückstau relevant.
Grobe Fahrlässigkeit
Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme, nicht nur bis 10.000 Euro.
Fahrraddiebstahl
Nachtzeitklausel prüfen. Manche Tarife leisten nachts nur aus abgeschlossenen Räumen.
Wohngebäude: gleitender Neuwert
Schützt vor Unterversicherung bei steigenden Baukosten.
Zur Haftung: Obliegenheiten wie das Verschließen von Fenstern oder das Absperren der Wasserzufuhr bei längerer Abwesenheit sind Vertragspflichten. Ihre Verletzung kann die Leistung mindern.

Häufige Fragen

Hausrat & Wohngebäude – kurz beantwortet

Brauche ich Elementarschutz in Hamburg?

In den meisten Lagen ja. Der häufigste Elementarschaden ist nicht die Flut, sondern Rückstau nach Starkregen – und der ist ohne diesen Baustein nicht gedeckt.

Was ist bei einem Umzug zu tun?

Melden, und zwar vorher. Während des Umzugs besteht meist Schutz in beiden Wohnungen, aber nur befristet. Gleichzeitig ist es der richtige Moment, die Summe anzupassen.

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Privatkunden

Kfz-Versicherung

Ihr Wagen wird nach vierzehn Monaten gestohlen. Die Kaskoversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert. Die Leasinggesellschaft verlangt die Ablösesumme. Zwischen beiden Beträgen liegen 4.800 Euro.

Die Kfz-Versicherung ist die einzige Sparte, in der ein jährlicher Vergleich fast immer Geld spart. Trotzdem entscheidet auch hier nicht nur der Beitrag: Ein Vertrag ohne GAP-Deckung oder mit zu kurzer Neupreisentschädigung kostet im Schadenfall ein Vielfaches der Ersparnis.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Kfz-Haftpflicht als gesetzliche Pflichtversicherung
  • Teilkasko für Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden, Sturm und Brand
  • Vollkasko zusätzlich für selbst verschuldete Schäden und Vandalismus
  • Schutzbrief mit Pannenhilfe, Abschleppen und Ersatzfahrzeug
  • Fahrerschutz für eigene Verletzungen bei selbst verschuldetem Unfall

Deckungslücke

Neupreisentschädigung, GAP und Rabattschutz

Bei Leasing oder Finanzierung ist die GAP-Deckung entscheidend: Sie schließt die Lücke zwischen dem, was die Kasko zahlt, und dem, was der Leasinggeber verlangt. Ohne sie zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche. Zweiter Punkt: Die Neupreisentschädigung sollte mindestens zwölf, besser 24 Monate laufen. Und drittens der Rabattschutz – er verhindert die Rückstufung nach einem Schaden, kostet aber Beitrag und lohnt nur bei bereits hoher Schadenfreiheitsklasse.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Werkstattbindung
Rund 15 bis 20 Prozent Nachlass, aber Einschränkung bei Leasing und Garantie.
Selbstbehalt
In der Vollkasko typischerweise 300 auf 1.000 Euro – spürbarer Hebel.
GAP-Deckung
Pflicht bei jedem Leasing- und Finanzierungsfahrzeug.
Rabattschutz
Lohnt erst ab hoher Schadenfreiheitsklasse.
Fahrerkreis
Eng gefasst ist günstiger. Fährt jemand anderes, kann die Leistung entfallen.
Zur Haftung: Neben der ordentlichen Kündigung zum 30. November besteht ein Sonderkündigungsrecht nach jedem regulierten Schaden, bei Beitragserhöhung und beim Fahrzeugwechsel.

Häufige Fragen

Kfz-Versicherung – kurz beantwortet

Wann kann ich wechseln?

Regulär bis zum 30. November zum Jahresende. Zusätzlich nach jedem regulierten Schaden, bei Beitragserhöhung und beim Fahrzeugwechsel – dann jederzeit.

Lohnt eine Meldung bei kleinen Schäden?

Oft nicht. Die Rückstufung kostet über mehrere Jahre häufig mehr als der Schaden. Sie können den Schaden innerhalb einer Frist auch nach der Regulierung noch selbst zahlen und die Rückstufung rückgängig machen – das rechne ich Ihnen vorher aus.

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Privatkunden

Private Unfallversicherung

Ein Sturz vom Fahrrad, die Schulter ist dauerhaft eingeschränkt. Zwei Verträge über je 100.000 Euro Grundsumme führen zu Leistungen von 7.000 und 21.000 Euro. Der Unterschied steht in einer Tabelle, die niemand liest.

Die private Unfallversicherung deckt genau das, was die gesetzliche nicht abdeckt: die rund zwei Drittel aller Unfälle, die in der Freizeit passieren. Sie ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn die meisten Berufsunfähigkeiten entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Als Ergänzung ist sie sinnvoll, als Ersatz nicht.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Einmalige Invaliditätsleistung nach dauerhafter Beeinträchtigung
  • Unfallrente ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad
  • Kosmetische Operationen und Bergungskosten
  • Krankenhaustagegeld und Übergangsleistung
  • Weltweiter Schutz, rund um die Uhr, auch in der Freizeit

Deckungslücke

Gliedertaxe und Mitwirkungsanteil

Wie viel gezahlt wird, ergibt sich nicht aus der Grundsumme, sondern aus der Gliedertaxe: einer Tabelle, die jedem Körperteil einen Prozentsatz zuordnet. Ein Arm kann dort mit 70 Prozent stehen oder mit 80, eine Hand mit 55 oder mit 70 – bei gleichem Beitrag. Der zweite Punkt ist der Mitwirkungsanteil: Wirken Vorerkrankungen wie Arthrose an den Unfallfolgen mit, kürzt der Versicherer anteilig. Gute Tarife setzen die Grenze bei 50 Prozent statt bei 25, sodass erst bei erheblicher Mitwirkung gekürzt wird.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Gliedertaxe
Die eigentliche Leistungstabelle. Höhere Sätze sind mehr wert als eine höhere Grundsumme.
Progression
225 oder 500 Prozent – wirkt erst bei schweren Invaliditätsgraden, dort aber stark.
Mitwirkungsanteil
Erst ab 50 Prozent kürzen zu dürfen, ist ein deutlicher Vorteil.
Unfallrente
Sinnvoll ab 50 Prozent Invalidität, lebenslang statt einmalig.
Meldefristen
Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und gemeldet sein.
Zur Haftung: Die private Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen im Sinne der Bedingungen. Erkrankungen und deren Folgen sind nicht versichert; dafür ist die Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung zuständig.

Häufige Fragen

Unfallversicherung – kurz beantwortet

Ersetzt das eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, und diese Verwechslung ist teuer. Der weit überwiegende Teil der Berufsunfähigkeiten geht auf Krankheiten zurück, vor allem auf psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats. Ein Unfall ist dabei die Ausnahme.

Lohnt sich das für Kinder?

Ja, denn Kinder sind außerhalb von Kita und Schule nicht gesetzlich unfallversichert. Wichtig ist hier besonders der Einschluss von Infektionen und Vergiftungen.

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Start / Beamte & öffentlicher Dienst / Beihilfekonforme PKV

Beamte & öffentlicher Dienst

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Der Dienstherr übernimmt 50 Prozent Ihrer Krankheitskosten. Für die anderen 50 Prozent schließen Sie eine private Restkostenversicherung ab. Nach der Geburt des zweiten Kindes steigt Ihr Beihilfesatz auf 70 Prozent – und Ihr PKV-Tarif bleibt bei 50.

Beamte zahlen in der PKV nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Das macht die private Versicherung für den öffentlichen Dienst regelmäßig zur günstigeren und leistungsstärkeren Lösung. Entscheidend ist, dass der Tarif dem Beihilfesatz folgt, wenn dieser sich ändert – und das tut er im Lauf eines Lebens mehrfach.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Restkostentarif passgenau zum jeweiligen Beihilfesatz von 50, 70 oder 80 Prozent
  • Anpassungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung des Bemessungssatzes
  • Beihilfeergänzungstarif für das, was die Beihilfe nicht erstattet
  • Vergünstigte Anwärter- und Referendartarife während der Ausbildung
  • Öffnungsaktion für Beamtenanfänger: Aufnahme trotz Vorerkrankungen mit begrenztem Zuschlag

Deckungslücke

Die Beihilfelücke entsteht genau dann, wenn die Kosten steigen

Der Beihilfesatz ändert sich mit Familienstand, Kinderzahl und Eintritt in den Ruhestand. Ein Tarif, der diese Sprünge nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung mitmacht, lässt Sie genau dann mit einer Deckungslücke stehen, wenn Sie sie am wenigsten schließen können. Hinzu kommt: Beihilfe erstattet nicht alles. Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz über der Höchstgrenze und Heilpraktiker sind je nach Bundesland gekürzt oder gar nicht vorgesehen – dafür braucht es einen Ergänzungstarif.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Bemessungssatz
Muss zum tatsächlichen Beihilfesatz passen und sich anpassen lassen.
Öffnungsaktion
Nur innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung nutzbar.
Anwärtertarif
Deutlich vergünstigt. Frühzeitiger Abschluss sichert Gesundheitszustand und Beitrag.
Beihilfeergänzung
Schließt die Lücken, die die Beihilfeverordnung selbst lässt.
Beitragsentlastung
Senkt die Prämie ab dem Ruhestand dauerhaft.
Zur Haftung: Beihilferecht ist Landesrecht und unterscheidet sich zwischen Bund und Ländern erheblich. Maßgeblich ist die für Sie geltende Beihilfeverordnung; Auskünfte dazu erteilt Ihre Beihilfestelle.

Häufige Fragen

Beihilfekonforme PKV – kurz beantwortet

Ich habe eine Vorerkrankung – bekomme ich überhaupt eine PKV?

Sehr wahrscheinlich ja. Die Öffnungsaktion der privaten Versicherer verpflichtet die teilnehmenden Gesellschaften zur Aufnahme, mit einem auf 30 Prozent begrenzten Risikozuschlag und ohne Leistungsausschlüsse. Die Frist beträgt aber nur sechs Monate ab Verbeamtung – danach gilt die normale Gesundheitsprüfung.

Kann ich als Beamter in der gesetzlichen Kasse bleiben?

Sie können, zahlen dann aber in den meisten Ländern den vollen Beitrag ohne Zuschuss, weil die Beihilfe bei GKV-Versicherten regelmäßig nicht greift. Einige Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe als Alternative. Das rechne ich Ihnen für Ihr Bundesland durch.

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Start / Beamte & öffentlicher Dienst / Dienstunfähigkeit

Beamte & öffentlicher Dienst

Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte

Sie werden vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt. Der Dienstherr zahlt – wenn Sie bereits auf Lebenszeit verbeamtet sind und die Wartezeit erfüllt haben. Sind Sie noch Anwärter, gibt es im Zweifel nichts.

Der gesamte Unterschied zwischen einer brauchbaren und einer wertlosen Police steckt in einem Satz des Bedingungswerks: ob der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn übernimmt oder selbst nachprüft. Diesen Satz bewertet kein Vergleichsrechner.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Rente bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
  • Leistung auch bei allgemeiner Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent
  • Beitragsbefreiung während der gesamten Leistungsdauer
  • Absicherung bereits ab dem Vorbereitungsdienst
  • Nachversicherung bei Verbeamtung auf Lebenszeit und bei Beförderung

Deckungslücke

Echte oder unechte DU-Klausel

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel leistet der Versicherer, sobald der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt hat – ohne eigene medizinische Prüfung. Unechte Klauseln behalten sich eine abweichende Beurteilung vor. Im Streitfall stehen Sie dann gegen ein Gutachten, obwohl der Dienstherr längst entschieden hat. Achten Sie zusätzlich auf die Klausel für die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst: Anwärter werden nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen – ohne ausdrückliche Regelung greift die DU-Klausel in dieser Phase gar nicht.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

DU-Klausel
Echt, vollständig, ohne Verweisungsvorbehalt.
Anwärterphase
Leistung auch bei Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst?
Rentenhöhe
Orientierung an den Nettobezügen, nicht an der späteren Versorgung.
Nachversicherung
Anpassung bei Beförderung und Verbeamtung auf Lebenszeit ohne Gesundheitsprüfung.
Endalter
Abstimmung auf die jeweilige Altersgrenze – im Vollzugsdienst früher.
Zur Haftung: Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr auf Grundlage der amtsärztlichen Untersuchung. Die Leistungsprüfung des Versicherers richtet sich ausschließlich nach dem vereinbarten Bedingungswerk.

Häufige Fragen

Dienstunfähigkeit – kurz beantwortet

Ich bin Anwärter – lohnt sich der Abschluss schon jetzt?

Gerade dann. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, und die Versorgungslücke ist in der Anwärterzeit am größten. Viele Tarife bieten in dieser Phase zusätzlich eine Startvergünstigung.

Bin ich über den Dienstherrn nicht ausreichend abgesichert?

Erst nach Verbeamtung auf Lebenszeit und Erfüllung der Wartezeit von in der Regel fünf Jahren. Davor besteht nur ein eingeschränkter oder gar kein Anspruch.

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Beamte & öffentlicher Dienst

Diensthaftpflichtversicherung

Sie verlieren den Generalschlüssel für ein Dienstgebäude. Die Schließanlage umfasst 120 Zylinder. Der Austausch kostet einen fünfstelligen Betrag, und Ihre Privathaftpflicht sieht dienstliche Schlüssel nicht vor.

Im Dienst haften Beamte gegenüber dem Dienstherrn bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit persönlich, und zwar mit dem Privatvermögen. Die private Haftpflicht deckt das nicht, weil sie berufliche Tätigkeiten regelmäßig ausschließt. Genau diese Lücke schließt die Diensthaftpflicht – für einen Beitrag, der meist im niedrigen zweistelligen Bereich liegt.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Regressansprüche des Dienstherrn bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • Verlust dienstlich überlassener Schlüssel und Codekarten samt Schließanlagenaustausch
  • Schäden an dienstlich überlassenen Sachen wie Laptop, Dienstwagen oder Ausrüstung
  • Reine Vermögensschäden aus dienstlicher Tätigkeit
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Rechtsschutz im Disziplinarverfahren, je nach Tarif

Deckungslücke

Die Privathaftpflicht endet an der Dienststellentür

Fast jede Privathaftpflicht schließt Schäden aus beruflicher oder dienstlicher Tätigkeit aus. Das ist vielen nicht bewusst, weil im Alltag beides ineinander übergeht – der Dienstlaptop steht zu Hause, der Dienstschlüssel hängt am privaten Bund. Passiert dort etwas, greift keine der beiden Policen, wenn keine Diensthaftpflicht besteht. Für Lehrkräfte kommt die Aufsichtspflicht hinzu, für den Vollzugsdienst der Umgang mit Dienstwaffe und Einsatzfahrzeug.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Deckungssumme
Mindestens die Höhe der teuersten Schließanlage, auf die Sie Zugriff haben.
Schlüsselverlust
Ausdrücklich für dienstliche Schließanlagen eingeschlossen?
Vermögensschäden
Reine Vermögensschäden mitversichert, nicht nur Sachschäden.
Berufsgruppe
Lehrkräfte, Vollzugsdienst und Verwaltung haben unterschiedliche Risiken.
Kombination
Häufig als Baustein der Privathaftpflicht günstiger als einzeln.
Zur Haftung: Die Haftung im Innenverhältnis richtet sich nach dem jeweiligen Beamtenrecht des Bundes oder des Landes. Ob und in welcher Höhe Regress genommen wird, entscheidet der Dienstherr im Einzelfall.

Häufige Fragen

Diensthaftpflicht – kurz beantwortet

Zahlt nicht ohnehin der Dienstherr?

Im Außenverhältnis ja: Ein geschädigter Bürger wendet sich an die Behörde. Im Innenverhältnis kann der Dienstherr Sie bei grober Fahrlässigkeit anschließend in Regress nehmen – und genau darum geht es hier.

Brauche ich das als Lehrkraft besonders?

Ja. Aufsichtspflichtverletzungen sind ein häufiger Regressgrund, und Schäden an Schuleigentum oder an Sachen von Schülern kommen im Alltag regelmäßig vor.

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Start / Kammerberufe / Versorgungswerk & Krankenversicherung im Alter

Kammerberufe

Versorgungswerk und die Beitragsfalle im Ruhestand

Sie haben vierzig Jahre in Ihr Versorgungswerk eingezahlt, dazu zwei vermietete Wohnungen und ein Depot aufgebaut. Mit 67 kommt der erste Beitragsbescheid der Krankenkasse – und er bezieht sich nicht nur auf die Rente, sondern auf alles.

Für Angestellte greift im Ruhestand die Krankenversicherung der Rentner. Dort trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags auf die gesetzliche Rente, und Mieten sowie Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke kommen in diesen Status meist nicht hinein – sie bleiben freiwillig gesetzlich versichert. Damit fallen beide Vorteile gleichzeitig weg: kein Zuschuss, und Beiträge auf jede Einkunftsart. Wer im Ruhestand von Versorgungswerksrente, Mieteinnahmen und Depot leben will, zahlt dann regelmäßig den Höchstbeitrag.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Klärung, ob Sie im Ruhestand überhaupt in die KVdR kommen – und was daraus folgt
  • Hochrechnung der Beitragslast auf alle Einkunftsarten bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • Vergleich GKV freiwillig gegen PKV über die gesamte Ruhestandsdauer, nicht nur im ersten Jahr
  • Bewertung eines Beitragsentlastungstarifs, der die PKV-Prämie ab Rentenbeginn dauerhaft senkt
  • Abstimmung mit Leistungshöhe und Invaliditätsschutz Ihres Versorgungswerks

Deckungslücke

Kein Zuschuss – und Beiträge auf jede Einkunftsart

Zwei Punkte treffen zusammen, und beide treffen genau die, die gut vorgesorgt haben. Erstens zahlt das Versorgungswerk keinen Zuschuss zur Krankenversicherung; die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für ihre Rentner die Hälfte, Ihr Versorgungswerk nicht. Den vollen Beitrag tragen Sie allein. Zweitens werden freiwillig gesetzlich Versicherte nach § 240 SGB V nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verbeitragt: Versorgungswerksrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, private Renten – alles zählt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das sind exakt die Einkünfte, die ein guter Ruhestandsplan vorsieht. In der PKV richtet sich die Prämie dagegen nach Tarif und Alter, nicht nach Ihrem Einkommen. Je mehr Sie aufgebaut haben, desto größer wird der Abstand.

Rechenbeispiel

Zwei Ruheständler, dasselbe Einkommen

Angenommen, Sie beziehen im Ruhestand 3.500 € Versorgungswerksrente, dazu 1.500 € Mieteinnahmen und 800 € aus dem Depot. Das sind 5.800 € im Monat – knapp an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €. So sieht die Krankenversicherung dann aus:

Freiwillig gesetzlich versichert

Beitragspflichtig alle 5.800 € Rente, Miete und Kapitalerträge zählen nach § 240 SGB V zusammen.
Zuschuss 0 € Das Versorgungswerk zahlt keinen Anteil – anders als die Rentenversicherung.
Beitragssatz rund 21 % 14,6 % Krankenversicherung, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, 3,6 bis 4,2 % Pflege.
Monatlich rund 1.226 – 1.261 € Der Höchstbeitrag 2026, allein für Kranken- und Pflegeversicherung.

Privat versichert

Beitragspflichtig kein Einkommensbezug Die Prämie richtet sich nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Zuschuss 0 € Ebenfalls keiner – aber die Prämie ist nicht an Ihr Einkommen gekoppelt.
Wirkung von Mehreinkommen keine Steigt die Miete oder die Ausschüttung, bleibt die Prämie, wie sie ist.
Stellschraube Beitragsentlastungstarif Senkt die Prämie ab Rentenbeginn dauerhaft – wenn er früh genug eingebaut wurde.

Rechengrößen 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € monatlich, allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 % (mit Kindern) beziehungsweise 4,2 % (kinderlos). Die tatsächlichen Zusatzbeiträge der Kassen liegen 2026 zwischen rund 2,2 % und 4,4 %. Beispielrechnung zur Veranschaulichung, keine Zusage. Die beitragsrechtliche Einstufung nimmt Ihre Krankenkasse vor.

Der ehrliche Gegenpunkt: Die PKV ist kein Selbstläufer. Ihre Prämie steigt mit dem Alter, ein Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist praktisch ausgeschlossen, und Familienangehörige müssen einzeln versichert werden. Genau deshalb gehört diese Entscheidung durchgerechnet und nicht angenommen – am besten zwanzig Jahre vor dem Ruhestand.

Ihre Situation durchrechnen lassen

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

KVdR-Zugang
Setzt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Vorversicherungszeit voraus – neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV.
Beitragsbemessungsgrenze
2026 rund 69.750 Euro im Jahr. Bis dahin wird alles herangezogen.
PKV-Prämie
Einkommensunabhängig. Der Vorteil wächst mit den Nebeneinkünften.
Wechselzeitpunkt
Ein Wechsel in die PKV ist im Ruhestand faktisch nicht mehr möglich – die Entscheidung fällt Jahrzehnte vorher.
Beitragsentlastung
Baustein, der die PKV-Prämie ab Rentenbeginn dauerhaft senkt.
Zur Haftung: Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung im Einzelfall obliegt der Krankenkasse beziehungsweise dem Versorgungswerk. Rechtsstand und Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich jährlich; die genannten Werte beziehen sich auf 2026.

Häufige Fragen

Versorgungswerk & Krankenversicherung im Alter – kurz beantwortet

Kann ich mir den KVdR-Zugang nachträglich sichern?

Denkbar ist der Aufbau eines Anspruchs auf eine gesetzliche Rente, etwa durch freiwillige Beiträge. Ob das reicht, hängt zusätzlich an der Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist eine Einzelfallprüfung und sollte lange vor dem Ruhestand geklärt werden.

Ich bleibe doch einfach gesetzlich versichert – ist das nicht das Sicherste?

Sicher im Sinne von planbar ist es gerade nicht. Als freiwillig Versicherter zahlen Sie den vollen Satz ohne Zuschuss, und die Bemessung folgt Ihrem gesamten Einkommen. Steigt Ihre Miete oder Ihre Ausschüttung, steigt Ihr Krankenkassenbeitrag mit – ohne dass Sie dafür eine einzige Leistung mehr bekommen.

Wann muss ich diese Entscheidung treffen?

Deutlich früher, als die meisten denken. Ein Wechsel in die PKV ist im Ruhestand faktisch nicht mehr möglich, und die Prämie richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Wer mit 40 rechnet, hat Optionen. Wer mit 60 rechnet, hat meistens nur noch eine Feststellung.

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Kammerberufe

Berufshaftpflicht für Kammerberufe

Ein Planungsfehler wirkt sich auf achtzehn Wohneinheiten aus. Ihre Police nennt eine Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro, zweifach maximiert. Ob das reicht, hängt jetzt daran, ob der Versicherer einen Schaden sieht oder achtzehn.

Für die meisten Kammerberufe ist die Berufshaftpflicht Zulassungsvoraussetzung. Genau deshalb orientieren sich viele an der vorgeschriebenen Mindestsumme – und die ist eine Untergrenze, keine Empfehlung. Entscheidend sind Maximierung, Serienschadenklausel und Nachhaftung, also die Fragen, die im Kammerrecht gar nicht geregelt sind.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Reine Vermögensschäden aus der Berufsausübung
  • Personen- und Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit, bei Heilberufen mit eigenem Schwerpunkt
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Prozessführung
  • Mitversicherung angestellter Berufsträger und nichtärztlichen Personals
  • Auf Wunsch Rückwärts- und Nachhaftungsdeckung über die Pflichtzeiten hinaus

Deckungslücke

Maximierung und Serienschaden entscheiden über die reale Deckung

Die Deckungssumme gilt je Schadenfall. Die Maximierung begrenzt, wie oft diese Summe im Jahr insgesamt zur Verfügung steht – bei zweifacher Maximierung ist nach zwei Großschäden Schluss, unabhängig davon, wie viele noch kommen. Umgekehrt kann die Serienschadenklausel dazu führen, dass achtzehn gleichartige Fehler als ein einziger Schadenfall gelten und nur einmal die Deckungssumme zur Verfügung steht. Beide Klauseln zusammen entscheiden, wie viel Ihre Police im Ernstfall wirklich wert ist – und beide stehen nicht in der Kammerverordnung.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Deckungssumme
Am größten möglichen Einzelschaden ausrichten, nicht an der Pflichtsumme.
Maximierung
Zwei- bis vierfach. Der Aufpreis ist gegenüber dem Risiko gering.
Serienschaden
Definition genau lesen – sie kann Ihre Deckung faktisch dritteln.
Nachhaftung
Nach Praxisaufgabe müssen Ansprüche jahrelang noch gedeckt sein.
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Häufige Fragen

Berufshaftpflicht – kurz beantwortet

Die Kammer verlangt eine bestimmte Summe – reicht die nicht?

Sie reicht, um zugelassen zu werden. Ob sie im Schadenfall reicht, ist eine andere Frage. Bei Serienschäden und mehreren Berufsträgern ist die Maximierung meist der wichtigere Hebel als die Grundsumme.

Was passiert, wenn ich die Praxis abgebe?

Ansprüche können noch jahrelang danach erhoben werden. Ohne vereinbarte Nachhaftung stehen Sie dann ohne Deckung da – das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler bei der Praxisübergabe.

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Kammerberufe

Praxisausfallversicherung

Ein Bandscheibenvorfall legt Sie für neun Wochen lahm. Die Praxis bleibt geschlossen, aber Miete, Leasingraten und die Gehälter von vier Angestellten laufen weiter. Rund 18.000 Euro Fixkosten pro Monat, ohne einen einzigen Euro Einnahme.

Die Praxisausfallversicherung ersetzt nicht Ihr Einkommen, sondern die fortlaufenden Betriebskosten. Sie ist damit das Gegenstück zum Krankentagegeld und für jeden Freiberufler mit eigenen Räumen und Personal die zweite Hälfte der Absicherung. Beide zusammen ergeben erst ein vollständiges Bild.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Fortlaufende Betriebskosten: Miete, Leasing, Personal, Versicherungen, Zinsen
  • Ausfall durch Krankheit, Unfall und in der Regel auch Schwangerschaft
  • Behördliche Schließung und Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz, je nach Tarif
  • Sachschadenbedingter Ausfall, etwa nach Wasser- oder Brandschaden
  • Ersatzkraftkosten statt reinem Kostenersatz, in einzelnen Konzepten wählbar

Deckungslücke

Karenzzeit und Haftzeit passen selten zur Realität

Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag geleistet wird – bei 14 Tagen tragen Sie zwei Wochen Fixkosten selbst, bei drei Tagen ist der Beitrag deutlich höher. Die Haftzeit bestimmt, wie lange gezahlt wird; zwölf Monate sind Standard, reichen bei schweren Erkrankungen aber oft nicht. Der dritte Punkt ist die Versicherungssumme: Sie muss den tatsächlichen jährlichen Fixkosten entsprechen. Ist sie zu niedrig angesetzt, greift auch hier die Unterversicherung, und der Versicherer kürzt anteilig.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Karenzzeit
Drei, sieben oder vierzehn Tage. Der stärkste Hebel auf den Beitrag.
Haftzeit
Zwölf oder 24 Monate. Bei alleiniger Berufsträgerschaft eher 24.
Versicherungssumme
Jährliche Fixkosten realistisch ansetzen und jährlich anpassen.
Quarantäne
Behördliche Schließung ausdrücklich eingeschlossen?
Psychische Erkrankungen
Häufig eingeschränkt oder ausgeschlossen – hier genau hinsehen.
Zur Haftung: Die Praxisausfallversicherung ersetzt Betriebskosten, nicht entgangenen Gewinn und nicht Ihr privates Einkommen. Dafür sind Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig.

Häufige Fragen

Praxisausfall – kurz beantwortet

Brauche ich das zusätzlich zum Krankentagegeld?

Ja, die beiden decken Unterschiedliches ab. Das Krankentagegeld ersetzt Ihr privates Einkommen, die Praxisausfallversicherung die Kosten der Praxis. Fällt eines von beiden weg, entsteht genau dort die Lücke.

Gilt das auch bei behördlicher Schließung?

Nur wenn ausdrücklich eingeschlossen. Nach den Erfahrungen der Pandemiejahre haben viele Versicherer diesen Punkt neu gefasst – bei Bestandsverträgen lohnt der Blick in die aktuelle Bedingungsfassung.

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Start / Privatkunden / Vererben & Verschenken

Privatkunden

Vererben und Verschenken

Ein Elternpaar besitzt zwei vermietete Wohnungen in Hamburg, zusammen 900.000 Euro. Beide sind Ende sechzig und haben nie etwas übertragen. Stirbt einer, liegt der Anteil für ein Kind schnell über dem Freibetrag – und die Steuer wird fällig, obwohl niemand verkaufen möchte.

Erben ist ein Zeitproblem, kein Steuerproblem. Die Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen pro Person und Zuwendendem alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer mit sechzig anfängt zu übertragen, kann diese Frist zwei- oder dreimal nutzen. Wer bis achtzig wartet, genau einmal – und das ist der Unterschied, um den es geht.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Freibeträge im Überblick: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro je Kind, alle zehn Jahre erneut
  • Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt – Sie behalten Mieteinnahmen und Kontrolle
  • Familienpool oder Gesellschaftsstruktur, wenn mehrere Objekte und mehrere Kinder zusammenkommen
  • Absicherung der Erben gegen Steuerlast über eine Risikolebensversicherung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung als Grundlage

Deckungslücke

Ohne Vorsorgevollmacht steht alles still

Die häufigste Lücke ist nicht steuerlich, sondern praktisch. Wird jemand geschäftsunfähig, dürfen Angehörige ohne Vollmacht nicht handeln – auch Ehepartner nicht über das gesetzliche Notvertretungsrecht hinaus, das nur sechs Monate und nur Gesundheitsangelegenheiten umfasst. Kein Bankgeschäft, keine Vertragskündigung, keine Verwaltung der Mietobjekte. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen Betreuer, unter Umständen einen fremden. Jede Übertragungsplanung, die diesen Punkt auslässt, kann im entscheidenden Moment nicht umgesetzt werden.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Zehnjahresfrist
Der wichtigste Hebel überhaupt. Früh beginnen heißt mehrfach nutzen.
Nießbrauch
Mindert den steuerlichen Wert der Schenkung und sichert Ihre Einnahmen.
Rückforderungsrecht
Für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben des Beschenkten.
Immobilienbewertung
Der Ansatz nach dem Bewertungsgesetz entscheidet, ob der Freibetrag reicht.
Vollmachten
Vorsorge-, Bank- und Betreuungsvollmacht gehören vor jede Übertragung.
Liquidität
Erbschaftsteuer ist in Geld zu zahlen. Immobilien lassen sich nicht in Teilen abgeben.
Zur Haftung: Die steuerliche und erbrechtliche Gestaltung im Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater und einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Ich bringe die Beteiligten zusammen, bewerte die Absicherungsseite und sorge dafür, dass die Versicherungsverträge zur Planung passen – Rechts- und Steuerberatung leiste ich nicht.

Häufige Fragen

Vererben & Verschenken – kurz beantwortet

Was bringt der Nießbrauch konkret?

Sie übertragen die Immobilie, behalten aber das Recht auf die Mieteinnahmen. Der Wert dieses Rechts wird vom Wert der Schenkung abgezogen, und je jünger Sie sind, desto höher fällt er aus. Damit passt oft eine Immobilie unter den Freibetrag, die ohne Nießbrauch deutlich darüber läge.

Wo kommt hier eine Versicherung ins Spiel?

An zwei Stellen. Erstens als Liquidität: Eine Risikolebensversicherung auf den Übertragenden stellt den Erben genau das Geld bereit, mit dem sie die Steuer zahlen können, ohne verkaufen zu müssen. Zweitens beim Nießbrauch, wenn der Beschenkte vor dem Schenkenden stirbt – dieser Fall wird regelmäßig übersehen.

Reicht eine Vollmacht aus dem Internet?

Für Bankgeschäfte meist nicht; die Institute verlangen häufig ihre eigenen Formulare. Für Grundstücksgeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung nötig. Ein Vordruck ist ein Anfang, aber kein Ersatz für die Abstimmung.

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Start / Privatkunden / Kindervorsorge

Privatkunden

Vorsorge für Kinder und Enkel

Zur Geburt schließen die Großeltern eine Ausbildungsversicherung ab, 50 Euro im Monat. Achtzehn Jahre später stehen rund 11.500 Euro auf dem Papier. Nach Kosten und Inflation ist das ungefähr so viel wert wie das, was eingezahlt wurde.

Bei Kindern werden zwei Dinge verwechselt: Absicherung und Sparen. Absicherung ist dringend, weil ein Kind mit angeborener oder früh erworbener Einschränkung später kaum noch versicherbar ist. Sparen ist wichtig, aber nicht eilig – und braucht vor allem niedrige Kosten und Zeit, nicht ein besonderes Kinderprodukt.

Leistungsumfang

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Kinderinvaliditätsversicherung: leistet auch bei Krankheit, nicht nur bei Unfall
  • Berufsunfähigkeits-Anwartschaft: sichert die Versicherbarkeit für das spätere Erwerbsleben
  • Private Unfallversicherung für die Zeit außerhalb von Kita und Schule
  • Sparplan oder Fondspolice auf den Namen des Kindes oder der Eltern – mit Bedacht gewählt
  • Einbindung von Großeltern über Schenkungen innerhalb der Freibeträge

Deckungslücke

Die Reihenfolge ist fast immer verkehrt

Fast jede Familie hat einen Sparvertrag für das Kind und keinen Invaliditätsschutz. Dabei ist die Rangfolge eindeutig: Zuerst gehört die eigene Arbeitskraft der Eltern abgesichert, denn davon lebt das Kind. Dann der Invaliditätsschutz des Kindes, weil die Versicherbarkeit mit jeder Diagnose sinkt und sich später nicht nachholen lässt. Erst dann das Sparen. Wer die Reihenfolge umdreht, hat im Ernstfall ein Depot und kein Einkommen. Zweiter Punkt: Vermögen auf den Namen des Kindes gehört rechtlich dem Kind – mit achtzehn kann es frei darüber verfügen, und beim BAföG wird es angerechnet.

Worauf es ankommt

Die Stellschrauben

Invaliditätsschutz
Muss auch bei Krankheit leisten. Reine Unfallpolicen decken die weit überwiegende Ursache nicht ab.
BU-Anwartschaft
Früh abgeschlossen sichert den Gesundheitszustand und einen niedrigen Beitrag.
Kosten des Sparwegs
Ein Prozentpunkt Kosten kostet über achtzehn Jahre spürbar Ertrag.
Auf wessen Namen
Eigener Name behält die Kontrolle, Kindesname nutzt Freibeträge – beides hat Folgen.
Flexibilität
Was passiert, wenn Sie zwei Jahre nicht einzahlen können?
Großeltern
Schenkungen an Enkel haben einen eigenen Freibetrag von 200.000 Euro je zehn Jahre.
Zur Haftung: Verträge zugunsten Minderjähriger können mitwirkungsbedürftig sein; bei größeren Vermögensverfügungen kann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich werden. Die steuerliche Einordnung von Schenkungen gehört zu Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Kindervorsorge – kurz beantwortet

Lohnt sich eine Ausbildungsversicherung?

In den meisten Fällen nicht. Sie kombiniert eine Absicherung, die man günstiger einzeln bekommt, mit einem Sparvorgang, der durch die Kosten belastet wird. Getrennt gedacht ist beides in aller Regel besser.

Ab wann ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll?

So früh wie möglich, denn entscheidend ist der Gesundheitszustand bei Antragstellung. Nach der ersten auffälligen Diagnose wird es schwierig – und viele Diagnosen fallen in die ersten Lebensjahre.

Sollen Großeltern direkt an das Enkelkind schenken?

Steuerlich häufig ja, weil ein eigener Freibetrag von 200.000 Euro alle zehn Jahre zur Verfügung steht. Praktisch will die Verfügungsgewalt ab achtzehn geregelt sein – das lässt sich über die Vertragsgestaltung steuern.

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Der Teil, den niemand vergleicht

An der Schadenabwicklung erkennen Sie, ob Sie wirklich gut versichert sind.

Eine Police beweist erst im Leistungsfall, was sie wert ist. Genau dann sind Sie bei einem Vergleichsportal allein mit einem Formular. Hier steht, was stattdessen passiert – und wer mit am Tisch sitzt, wenn ein Versicherer nicht zahlen will.

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Worum es geht

Warum aus einem Schaden ein Streit wird

Bei der Schadenabwicklung entstehen regelmäßig Missverständnisse zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft. Eine ungenaue Schilderung, eine fehlende Rechnung, ein Begriff aus dem Bedingungswerk, der anders gemeint war als er klingt – daraus werden Verzögerungen, Rückfragen und im schlechtesten Fall eine Ablehnung.

Der Punkt ist: In diesem Moment stehen sich zwei ungleiche Parteien gegenüber. Auf der einen Seite eine Fachabteilung, die täglich nichts anderes tut. Auf der anderen Seite Sie, mit einem Ereignis, das Sie vielleicht zum ersten Mal erleben. Meine Aufgabe ist es, diese Lücke zu schließen.

Ablauf

Was passiert, wenn Sie mir einen Schaden melden

Sie melden – ohne Formularpflicht

Anruf, E-Mail oder das Formular auf dieser Website. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Melden Sie lieber zu früh und lieber zu viel.

Ich prüfe die Deckung, bevor gemeldet wird

Greift der Vertrag überhaupt? Welcher von mehreren? Welche Obliegenheiten laufen gerade? Eine ungeschickte Erstmeldung kostet mehr Deckung als eine späte.

Meldung an den Versicherer

Am selben oder nächsten Werktag, vollständig und in der Sprache des Bedingungswerks. Fristen laufen ab dem Ereignis, nicht ab Ihrer Ruhe.

Korrespondenz läuft über mich

Rückfragen, Gutachtertermine, Nachforderungen. Sie bekommen Zwischenstände, keine Aktenzeichen.

Bei Ablehnung: Widerspruch

Ich prüfe die Begründung gegen das Bedingungswerk. Trägt sie nicht, widerspreche ich – und ziehe bei Bedarf den Leistungsservice hinzu.

Eskalation zum Leistungsservice

Bei existenzbedrohenden Großschäden und bei biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit kommen die Fachleute und Juristen des MAXPOOL-Leistungsservice dazu.

Verstärkung

Wer der Leistungsservice ist

Der Leistungsservice ist eine Spezialabteilung der MAXPOOL Maklerkooperation, über die ich einen Teil meiner Verträge führe. Dort arbeiten erfahrene Versicherungsfachleute aller Sparten sowie zwei Juristen; bei besonders schwierigen Fällen ist auch die Geschäftsleitung eingebunden.

Diese Spezialisten kennen die Bedingungswerke im Detail, sind mit der einschlägigen Rechtsprechung vertraut und legen die maßgeblichen Gesetze in Ihrem Sinne aus. Entscheidend ist die Rollenverteilung: Der Leistungsservice vertritt Ihre Interessen, nicht die der Versicherungsgesellschaft.

Für Sie kostenfrei. Der Leistungsservice steht allen Kundinnen und Kunden mit ungekündigtem Maklervertrag zur Verfügung, deren Versicherungsverträge über die MAXPOOL Maklerkooperation GmbH geführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Ergebnisse

Der Leistungsservice in Zahlen

Leistungsfälle Berufsunfähigkeit

85%
  • zugunsten der Kunden85 %
  • Ablehnung gerechtfertigt11 %
  • keine außergerichtliche Einigung4 %

Schadensfälle Komposit

70%
  • zugunsten der Kunden70 %
  • Ablehnung gerechtfertigt20 %
  • keine außergerichtliche Einigung10 %

Quelle: MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Broschüre „Leistungsservice", Stand 04/2023. Angaben in Prozent der bearbeiteten Fälle. Vergangene Ergebnisse begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis im Einzelfall.

Aus der Praxis

Ablehnung ist kein Endergebnis

Ein abgelehnter Betriebsunterbrechungsschaden wurde damit begründet, der Ausfall habe die Wartezeit nicht überschritten. Nach den Bedingungen begann die Wartezeit jedoch mit der Unterbrechung selbst, nicht mit der Schadenmeldung. Nach Widerspruch wurde reguliert. Der Unterschied lag nicht im Tarif, sondern darin, dass jemand die Bedingungen gelesen hat.

Anonymisiertes Beispiel. Ein Erfolg im Einzelfall begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis.

Hintergrund

Warum Versicherer nicht regulieren

Drei Begründungen decken den größten Teil der Ablehnungen ab.

Die Schadenursache ist nicht ausreichend nachgewiesen Typisch bei Sturmschäden: Der Versicherer verlangt den Nachweis, dass der Schaden tatsächlich durch Wind der erforderlichen Stärke entstanden ist.
Die Ursache gehört nicht zum Versicherungsumfang Der Vorgang ist real, fällt aber nach Auffassung des Versicherers unter einen Ausschluss oder in eine andere Sparte.
Bei Berufsunfähigkeit: Nachweis oder Anzeigepflicht Leistungsanträge werden häufig abgelehnt, weil das Ausmaß der Einschränkung nicht ausreichend belegt ist – oder weil bei Vertragsabschluss nicht alle Vorerkrankungen angegeben wurden.

Vorgehen

Wie dagegen vorgegangen wird

  • Außergerichtliche Verhandlung mit der Gesellschaft – unter Verweis auf Bedingungswerk, Gesetz und Rechtsprechung
  • Beweise für die Schadenursache beschaffen, bei Bedarf einen eigenen Gutachter einschalten
  • Gemeinsam mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung erarbeiten, statt auf eine Alles-oder-nichts-Entscheidung zuzusteuern
  • Bei Berufsunfähigkeit: Unterstützung bei der ausführlichen und präzisen Beantragung der Leistung – dort werden die meisten Fehler gemacht
Wo die Grenze liegt: Rechtsberatung im Einzelfall darf ich als Makler nicht leisten. Wird ein Fall juristisch, übernimmt der Leistungsservice mit seinen Juristen – oder ich vermittle an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Zwischen den Schadenfällen

Betreuung heißt nicht nur Notfall

  • Jährliche Vertragsdurchsicht mit schriftlichem Protokoll
  • Überwachung von Nachversicherungsfristen und Anpassungsoptionen
  • Prüfung bei Beitragsanpassungen – Wechsel nur, wenn er Ihnen nützt
  • Meldung von Veränderungen an die Versicherer (Umzug, Betriebserweiterung, Fahrzeugwechsel)
  • Ein digitaler Ordner mit allen Policen, jederzeit für Sie einsehbar

Wechsel

Was es bedeutet, zu mir zu wechseln

Sie unterschreiben eine Maklervollmacht. Damit werde ich gegenüber Ihren Versicherern als Betreuer eingetragen. Ihre Verträge bleiben unverändert – gleiche Police, gleicher Beitrag, gleiche Konditionen. Es ändert sich nur, wer sie betreut und wer im Schadenfall für Sie eintritt.

Meine Vergütung. Im Versicherungsbereich erhalte ich eine Courtage vom Versicherer; sie ist im Beitrag bereits enthalten, zusätzliche Kosten entstehen für Sie nicht. Im Bereich der Finanzanlagen nach § 34f GewO werde ich über eine Servicegebühr vergütet, die über die Depotplattform abgerechnet wird. Art, Höhe und Berechnungsgrundlage erhalten Sie in beiden Fällen vor Vertragsschluss schriftlich.

Erstinformation nach § 15 VersVermV Schaden melden

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Ich verkaufe keine Produkte. Ich ordne Risiken.

Seit 2017 in der Branche, seit 2024 ungebunden. Schwerpunkt auf betrieblicher Absicherung, Kranken- und Altersvorsorge sowie Vermögensaufbau. Kein Ausschließlichkeitsvertrag, keine Produktliste, die jemand anderes geschrieben hat.

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Zur Person

Wie ich arbeite

In der Branche bin ich seit 2017. Selbstständig gemacht habe ich mich damals bei einem größeren Vertrieb – und ich sage bewusst: dort habe ich mein Handwerk gelernt. Beratungsgespräche führen, Bedarf sauber aufnehmen, Anträge richtig stellen, Kunden über Jahre begleiten. Diese Schule möchte ich nicht kleinreden.

Was mich mit der Zeit gestört hat, war etwas anderes: Am Ende jedes Gesprächs stand ein Sortiment, das nicht ich zusammengestellt hatte. Wenn für einen Kunden etwas anderes besser gepasst hätte, war das schlicht nicht vorgesehen. Genau das lässt sich nicht ausgleichen – nicht durch Fleiß und nicht durch gute Absichten.

2024 bin ich deshalb ausgestiegen und arbeite seither als ungebundener Makler auf eigene Rechnung. Heute wähle ich aus dem Markt aus, nicht aus einer Liste. Ich vergleiche Bedingungswerke, und wenn ein Vertrag beim bisherigen Anbieter besser ist als alles, was ich anbieten könnte, dann sage ich das auch.

Dazu kommt die Breite: Neben Versicherungen darf ich Finanzanlagen vermitteln und arbeite bei Immobilien mit spezialisierten Partnern zusammen. Damit lassen sich Absicherung, Vermögensaufbau und Sachwerte in einer Planung zusammendenken, statt in drei Gesprächen mit drei Anbietern, die voneinander nichts wissen. Das ist der Teil meiner Arbeit, der mir am meisten Freude macht – weil ich endlich das anbieten kann, was für den einzelnen Kunden wirklich das Beste ist.

  • Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO — D-OPO8-0LD8H-61
  • Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO — D-F-131-7NHU-35
  • Immobilienvermittlung nach § 34c Abs. 1 GewO durch qualifizierte Dritte
  • Jährliche IDD-Weiterbildung, mindestens 15 Stunden
  • Vermögensschadenhaftpflicht in gesetzlicher Mindesthöhe
Dennis Forster, ungebundener Versicherungsmakler in Hamburg

Neben der Arbeit

Handball hat mir beigebracht, wie man dranbleibt.

Ich spiele Handball bei der TH Eilbeck, in der dritten Herren. Das ist kein Ausgleich im Sinne von Abschalten, sondern der Ort, an dem ich gelernt habe, den Fokus zu halten, fit zu bleiben und mit sehr unterschiedlichen Menschen klarzukommen. Beides hilft mir im Beruf mehr, als es auf den ersten Blick aussieht.

Für meine eigene Mannschaft habe ich ein Sponsoring übernommen. Das war der Anfang – und ich möchte es ausbauen: Ich unterstütze gern weitere Teams, gerade im Nachwuchs und im Breitensport, wo es selten um große Summen geht, sondern um Trikots, Hallenzeiten und jemanden, der zusagt.

Sie suchen einen Sponsor? Wenn Sie einen Verein oder eine Mannschaft aus Hamburg und Umgebung vertreten, schreiben Sie mir. Ich schaue mir jede Anfrage an und sage ehrlich, was möglich ist.

Anfrage senden

Die Menschen dahinter

Niemand weiß alles. Zu wissen, wen man fragt, ist die halbe Arbeit.

Ich arbeite als ungebundener Makler auf eigene Rechnung – aber nicht allein. Mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Maklerkollektiv und bei AVEYO stehe ich in engem, regelmäßigem Austausch. Wir unterstützen uns gegenseitig, teilen Erfahrungen aus Leistungsfällen und bauen so einen gemeinsamen Wissenspool auf.

Für Sie hat das einen sehr praktischen Effekt: Eine seltene Frage – ein ungewöhnliches Bedingungswerk, eine Berufsgruppe, die selten vorkommt, ein Schaden, den so noch keiner hatte – landet nicht in wochenlanger Recherche, sondern meist innerhalb eines Tages bei jemandem, der genau diesen Fall schon bearbeitet hat.

David Flenner & Maximilian Jückstock

Gründer Maklerkollektiv

David Flenner & Maximilian Jückstock

Über das Maklerkollektiv läuft der fachliche Austausch. Eine Frage, die ich nicht in zehn Minuten selbst beantworte, stelle ich dort – und bekomme meist am selben Tag eine Antwort von jemandem, der genau diesen Fall schon hatte.

Marcel Iske

Kollege im Maklerkollektiv

Marcel Iske

Zweite Meinung, Gegenprüfung und Sparring bei kniffligen Bedingungswerken. Manche Fälle werden schlicht besser, wenn ein zweiter Fachmann draufschaut – für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Vera Dasch & Isabelle Teister

Gründerinnen Frauen Finanzwohnzimmer

Vera Dasch & Isabelle Teister

Finanzberatung von Frauen für Frauen, mit eigenem Format und eigener Ansprache. Wenn eine Kundin sich dort wohler fühlt, vermittle ich dorthin – und umgekehrt kommen Themen zu mir, die in meinen Schwerpunkt fallen.

Ivo Heusinger und das Team von AVEYO

Kapitalanlage-Immobilien

Ivo Heusinger und das Team von AVEYO

Für Immobilien als Kapitalanlage arbeite ich mit AVEYO zusammen. Die Vermittlung erfolgt dort in eigener Verantwortung nach § 34c GewO – ich prüfe die Rechnung und kümmere mich um die Absicherung des Objekts.

Zur Abgrenzung: Die genannten Personen und Unternehmen sind Kooperations- und Netzwerkpartner. Es besteht keine gemeinsame Gesellschaft und keine gemeinsame Haftung. Jeder Partner ist für seine eigene Beratung und Vermittlung selbst verantwortlich und verfügt über die dafür erforderliche Erlaubnis.

Netzwerk

Mit wem ich zusammenarbeite

Neben dem persönlichen Austausch geht es um Marktzugang: um Deckungskonzepte, Rahmenverträge und den Leistungsservice, die ein einzelner Makler am Markt nicht verhandeln kann.

Marktzugang Versicherung

Zugang zu Deckungskonzepten, Rahmenverträgen und dem Leistungsservice im Schadenfall. Strukturen, die ein einzelner Makler am Markt nicht verhandeln kann – und die im Ernstfall den Unterschied machen.

  • MAXPOOL Maklerkooperation
  • Phönix Gruppe (Gewerbeversicherungen)

Fachnetzwerk

Kollegialer Austausch und Zugriff auf Spezialisten für Themen außerhalb meines Schwerpunkts. Seltene Fragen landen so innerhalb eines Tages bei jemandem, der genau diesen Fall schon bearbeitet hat.

  • Maklerkollektiv

Sachwerte & Kapitalanlage

Kooperationspartner für Immobilien als Kapitalanlage. Die Vermittlung erfolgt durch den jeweiligen Partner in dessen eigener Verantwortung; ich prüfe die Rechnung und sichere das Objekt ab.

  • Betongold
  • Aveyo
  • Dynamis
  • und weitere
Zur Abgrenzung: Die genannten Unternehmen sind Kooperations- und Servicepartner, keine gemeinsame Gesellschaft und kein Verbund mit gemeinsamer Haftung. Für die Vermittlung von Immobilien als Kapitalanlage gelten eigene Erlaubnistatbestände; eine solche Vermittlung erfolgt durch den jeweiligen Partner in dessen eigener Verantwortung. Über Zuwendungen und Interessenkonflikte informiere ich vor Vertragsschluss schriftlich.
Dennis Forster erklärt einen Zug am übergroßen Schachbrett

Warum das Bild

Ein Zug allein sagt nichts.

Ob eine Entscheidung gut war, zeigt sich erst später. Genau so ist es mit Versicherungsverträgen: Der Beitrag steht sofort fest, der Wert erst im Leistungsfall.

Deshalb sehe ich meine Aufgabe nicht darin, den günstigsten Tarif zu finden, sondern den, der in fünfzehn Jahren noch trägt – und dann jemanden an Ihrer Seite zu haben, der die Bedingungen kennt.

Nächster Schritt

Erst schauen, dann rechnen.

Dreißig Minuten, in denen wir Ihre bestehenden Verträge durchgehen und ich Ihnen sage, wo Sie gut aufgestellt sind und wo nicht. Ohne Kosten, ohne Abschlussdruck – auch dann, wenn am Ende steht, dass alles bleiben kann, wie es ist. Vor Ort in Hamburg-Uhlenhorst, telefonisch oder per Video.

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Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Register-Nr. D-OPO8-0LD8H-61 © 2026 Dennis Forster
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09:00 – 15:00 Uhr
Sa/So
Termin nach Vereinbarung
Keine Karte eingebettet. Google Maps würde Ihre IP-Adresse in die USA übertragen, bevor Sie zugestimmt haben. Deshalb hier nur die Adresse – auf OpenStreetMap ansehen.

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Schaden melden

Melden Sie lieber zu früh als zu spät und lieber zu viel als zu wenig. Ob und wie der Schaden beim Versicherer angezeigt wird, kläre ich – eine ungeschickte Erstmeldung kostet mehr Deckung als eine späte.

Dringend? 0172 / 93 42 404  ·  Lieber per Mail? schaden@dennis-forster.de

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Bevor Sie etwas anderes tun

  • Weiteren Schaden abwenden, soweit zumutbar – das ist Ihre Obliegenheit
  • Fotografieren, bevor aufgeräumt wird
  • Bei Einbruch, Diebstahl oder Brand: Polizei oder Feuerwehr verständigen
  • Keine Reparatur beauftragen, bevor die Deckung geklärt ist
  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben, auch nicht mündlich
  • Rechnungen und Belege sammeln, nichts wegwerfen
Warum über mich und nicht direkt? Weil ich vorher prüfe, ob und wie gemeldet wird. Die Formulierung der Erstmeldung entscheidet häufiger über die Regulierung als der Tarif.

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Aus der Praxis

Ratgeber

Themen, die in Beratungsgesprächen immer wieder auftauchen – ausführlicher, als es am Telefon möglich ist.

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Noch keine Beiträge veröffentlicht. Der Bereich ist technisch angelegt und wartet auf den ersten Artikel.

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Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG, § 18 Abs. 2 MStV sowie § 15 VersVermV.

Anbieter

Dennis Forster
Einzelunternehmen
Hartwicusstraße 3
22087 Hamburg
Deutschland

Kontakt
E-Mail: dennis@forster-finanz.de
Telefon: 0172 / 93 42 404

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Dennis Forster, Anschrift wie oben.

Tätigkeit

Versicherungsmakler – Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Registernummer: D-OPO8-0LD8H-61

Finanzanlagenvermittler – Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO

Registernummer: D-F-131-7NHU-35

Immobilienmakler – Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO

Die Tätigkeit nach § 34c GewO erfolgt durch qualifizierte Dritte.

Aufsichtsbehörde:
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Webseite: www.hk24.de

Vermittlerregister:
www.vermittlerregister.info
Registerführende Stelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK), Charlottenstraße 35/36, 10117 Berlin, Telefon 0180 600 585 0
Die Eintragung kann dort kostenlos überprüft werden.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Es besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Name und Sitz des Versicherers:
CGPA Europe Underwriting GmbH
Hohenzollernstraße 69
80796 München
Deutschland

Räumlicher Geltungsbereich: Europäischer Wirtschaftsraum.

Beteiligungen

Ich halte keinerlei Beteiligungen an Versicherungsunternehmen oder anderen Produktgebern. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen und kein sonstiger Produktgeber eine Beteiligung an mir – weder unmittelbar noch mittelbar. Die Schwelle von 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 3 VersVermV wird in keine Richtung erreicht.

Vergütung

Für die Versicherungsvermittlung erhalte ich eine Courtage vom Versicherer. Sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten; ein gesondertes Honorar wird nicht berechnet. Eine reine Honorarberatung im Sinne des § 34d Abs. 2 GewO biete ich nicht an.

Im Bereich der Finanzanlagen nach § 34f GewO werde ich dagegen über eine Servicegebühr vergütet. Sie wird über die Depotplattform abgerechnet, ist damit für Sie transparent und jederzeit nachvollziehbar. Art, Höhe und Berechnungsgrundlage teile ich Ihnen vor Vertragsschluss schriftlich mit.

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34c, § 34d, § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
  • Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die Regelungen sind einsehbar unter gesetze-im-internet.de.

Streitschlichtung

Für Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern bestehen unabhängige Schlichtungsstellen. Ich nehme an den Verfahren dieser Stellen teil.

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: +49 30 20 60 58-0, Telefax: +49 30 20 60 58-58
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Web: versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefax: 030 20 45 89 31
Web: pkv-ombudsmann.de

Für Finanzanlagen nach § 34f GewO

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

Hinweis: Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt. Ein Verweis darauf entfällt daher.

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter bin ich gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG bin ich als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen entferne ich diese Inhalte umgehend.

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Dieses Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte ich keinen Einfluss habe. Deshalb kann ich für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft; rechtswidrige Inhalte waren nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entferne ich derartige Links umgehend.

Urheberrecht

Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet und als solche gekennzeichnet. Sollten Sie dennoch auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitte ich um einen Hinweis.

Bildnachweis

Portrait- und Beratungsaufnahmen: eigene Fotografie.

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Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen. Stand: 2026

Inhalt

  1. Verantwortliche Stelle
  2. Grundsatz: keine Analyse, kein Tracking
  3. Ihre Rechte im Überblick
  4. Widerruf Ihrer Einwilligung
  5. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
  6. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
  7. Server-Log-Dateien
  8. Hosting
  9. Kontaktformular und Schadenmeldung
  10. Gesundheitsdaten und besondere Kategorien
  11. Datenverarbeitung im Rahmen der Vermittlung
  12. Terminbuchung
  13. Externe Links und Weiterleitungen
  14. Cookies
  15. Empfänger und Drittlandtransfer
  16. Speicherdauer
  17. Pflicht zur Bereitstellung

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Dennis Forster
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22087 Hamburg
E-Mail: dennis@forster-finanz.de
Telefon: 0172 / 93 42 404

Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da die Voraussetzungen des § 38 BDSG nicht vorliegen.

2. Grundsatz: keine Analyse, kein Tracking

Diese Website verzichtet bewusst auf Reichweitenmessung, Werbenetzwerke, Social-Media-Plugins, eingebettete Videos, Kartendienste und extern geladene Schriftarten. Sämtliche Ressourcen werden vom eigenen Server ausgeliefert. Es findet weder eine Profilbildung noch eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.

Konkret nicht im Einsatz: Google Analytics, Matomo, etracker, Google Tag Manager, Google Ads, Bing Ads, Facebook Pixel, Google AdSense, DoubleClick, Google Fonts, Adobe Typekit, Font Awesome, YouTube, Vimeo, Google Maps, reCAPTCHA sowie sämtliche Content Delivery Networks.

3. Ihre Rechte im Überblick

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger und den Zweck der Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format; auf Wunsch auch direkt an einen anderen Verantwortlichen, soweit technisch machbar (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf berechtigten Interessen beruhen (Art. 21 DSGVO)

Zur Ausübung genügt eine formlose Nachricht an die oben genannte E-Mail-Adresse. Die Auskunft ist unentgeltlich.

4. Widerruf Ihrer Einwilligung

Einige Vorgänge der Datenverarbeitung sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Ein Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich; dafür genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

5. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg

6. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der Adresszeile „https://“ und am Schloss-Symbol im Browser.

7. Server-Log-Dateien

Der Provider dieser Website erhebt und speichert automatisch Informationen in Server-Log-Dateien, die Ihr Browser übermittelt:

  • Besuchte Seite auf dieser Domain
  • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
  • Browsertyp und Browserversion
  • Verwendetes Betriebssystem
  • Referrer-URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • IP-Adresse
  • Übertragene Datenmenge

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt im technisch fehlerfreien und sicheren Betrieb der Website. Speicherdauer: 7 Tage, danach automatische Löschung oder Anonymisierung.

8. Hosting

Diese Website wird gehostet bei Hostinger International Ltd., 61 Lordou Vironos Street, 6023 Larnaca, Zypern (Rechenzentrumsstandort Deutschland/EU). Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich weisungsgebunden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wurde geschlossen.

9. Kontaktformular und Schadenmeldung

Per Formular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nicht – ausgenommen die Weiterleitung an den betroffenen Versicherer, soweit dies zur Bearbeitung eines gemeldeten Schadens erforderlich ist.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei Anfragen mit Vertragsbezug oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

Die Formulare verwenden ausschließlich serverseitige Schutzmechanismen (Prüfsumme gegen Formularmissbrauch, verstecktes Kontrollfeld). Ein externer Dienst wie reCAPTCHA kommt nicht zum Einsatz.

10. Gesundheitsdaten und besondere Kategorien

Im Rahmen der Vermittlung von Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen können Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet werden. Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die gesondert und in Textform eingeholt wird.

Bitte keine Gesundheitsdaten über die Formulare dieser Website übermitteln. Für Leistungsfälle in der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf; wir klären dann einen geeigneten Übertragungsweg.

11. Datenverarbeitung im Rahmen der Vermittlung

Kommt ein Maklervertrag zustande, verarbeite ich Ihre Daten zur Beratung, Vermittlung und laufenden Betreuung der Verträge. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den Dokumentationspflichten aus § 61 VVG, § 18 VersVermV und § 18 FinVermV.

12. Terminbuchung

Für die Terminvereinbarung nutze ich Cal.com (EU-Instanz, cal.eu). Der Dienst ist nicht in diese Website eingebettet, sondern lediglich verlinkt. Erst wenn Sie den Link aktiv anklicken, werden Daten an den Anbieter übertragen; ab diesem Zeitpunkt gilt dessen Datenschutzerklärung. Bei der Buchung werden Name, E-Mail-Adresse, Terminwunsch und gegebenenfalls Ihre Nachricht verarbeitet.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

13. Externe Links und Weiterleitungen

Diese Website enthält Verweise auf Websites anderer Anbieter. Es handelt sich dabei ausschließlich um Verlinkungen, nicht um Einbettungen. Solange Sie einen solchen Link nicht anklicken, werden keinerlei Daten an den jeweiligen Anbieter übertragen. Erst mit dem Klick verlassen Sie diese Website; ab diesem Zeitpunkt gilt ausschließlich die Datenschutzerklärung des dortigen Anbieters.

Verlinkt werden derzeit:

  • Terminbuchung – Cal.com (EU-Instanz, cal.eu)
  • Kundenportal und Versicherungsordner – Simplr (Anbieter: Simplr GmbH) sowie die Registrierungsseite unter maklerinfo.biz
  • Depot, Vermögensverwaltung und Förderrechner – Plattformen unter evolution.cloud, betrieben von unserem Abwicklungspartner im Bereich Finanzanlagen
  • Kartenansicht – OpenStreetMap
  • Gesetzestexte, Vermittlerregister und Schlichtungsstellen – Websites öffentlicher Stellen und Einrichtungen

Keine Verantwortung für fremde Inhalte und Verarbeitungen. Auf Inhalt, Gestaltung und Datenverarbeitung der verlinkten Seiten habe ich keinen Einfluss. Eine Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die dortige Verarbeitung besteht nicht; sie liegt allein beim jeweiligen Anbieter. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Eine fortlaufende inhaltliche Kontrolle ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zumutbar; bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entferne ich entsprechende Links umgehend. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter Haftungsausschluss im Impressum.

Soweit über verlinkte Plattformen Verträge angebahnt oder geschlossen werden – etwa bei der Eröffnung eines Depots –, verarbeite ich die dabei entstehenden Daten im Rahmen meiner Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit den Dokumentationspflichten der FinVermV.

14. Cookies

Diese Website setzt ein einziges Cookie, und zwar ausschließlich beim Aufruf einer Seite mit Formular: ein Sitzungscookie zum Schutz vor Formularmissbrauch. Es enthält keine personenbezogenen Inhalte und wird beim Schließen des Browsers gelöscht.

Ein solches Cookie ist technisch unbedingt erforderlich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und bedarf keiner Einwilligung. Ein Cookie-Banner oder Consent Manager ist daher nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die damit verbundene Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Einwilligungsdialog. Beim ersten Besuch erscheint ein Dialog, in dem Sie optionale Dienste zulassen oder ablehnen können. Ihre Entscheidung wird im lokalen Speicher Ihres Browsers unter dem Schlüssel ff_consent abgelegt, verlässt Ihr Gerät nicht und wird nicht an mich übertragen. Sie können sie jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile ändern. Rechtsgrundlage für das Speichern der Einwilligung selbst ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, da sie zur Erfüllung Ihres Wunsches unbedingt erforderlich ist.

Mit einem modernen Browser können Sie das Setzen von Cookies überwachen, einschränken oder unterbinden. Eine Deaktivierung kann dazu führen, dass die Formulare dieser Website nicht mehr abgesendet werden können. Weitere Erläuterungen: Cookie-Hinweis.

15. Empfänger und Drittlandtransfer

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Pflicht besteht oder Sie eingewilligt haben. Empfänger können sein:

  • Versicherungsunternehmen und Produktgeber, an die Anträge, Änderungen oder Schadenmeldungen gerichtet werden
  • MAXPOOL Maklerkooperation GmbH als Maklerpool – zur technischen Abwicklung von Anträgen und Beständen sowie zur Unterstützung im Leistungsfall durch den Leistungsservice
  • IT-Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung (Hosting, E-Mail)
  • Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Behörden im Rahmen gesetzlicher Pflichten

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU bzw. des EWR ist nicht beabsichtigt und findet nicht statt.

16. Speicherdauer

Daten aus reinen Anfragen ohne Vertragsschluss werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und keine Aufbewahrungspflicht besteht. Kommt ein Vertrag zustande, gelten die handels- und steuerrechtlichen Fristen nach § 257 HGB und § 147 AO sowie die aufsichtsrechtlichen Dokumentationspflichten für Vermittler. Diese betragen je nach Unterlage sechs bis zehn Jahre; bei Beratungsdokumentationen kann eine längere Aufbewahrung zur Abwehr möglicher Ansprüche erforderlich sein.

17. Pflicht zur Bereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die als Pflichtfeld gekennzeichneten Angaben kann Ihre Anfrage jedoch nicht bearbeitet werden. Im Rahmen einer Beratung sind vollständige Angaben Voraussetzung dafür, dass die Empfehlung tragfähig ist.

Diese Erklärung wird angepasst, sobald sich die Verarbeitung ändert. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung.

Nächster Schritt

Erst schauen, dann rechnen.

Dreißig Minuten, in denen wir Ihre bestehenden Verträge durchgehen und ich Ihnen sage, wo Sie gut aufgestellt sind und wo nicht. Ohne Kosten, ohne Abschlussdruck – auch dann, wenn am Ende steht, dass alles bleiben kann, wie es ist. Vor Ort in Hamburg-Uhlenhorst, telefonisch oder per Video.

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Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Register-Nr. D-OPO8-0LD8H-61 © 2026 Dennis Forster
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Cookie-Hinweis

Kurz gesagt: Diese Website setzt keine Cookies zu Analyse-, Marketing- oder Personalisierungszwecken. Rechtlich wäre deshalb keine Einwilligung erforderlich. Der Dialog beim ersten Besuch fragt Sie trotzdem – damit Ihre Entscheidung dokumentiert ist und damit optionale Dienste, falls sie später hinzukommen, von Anfang an nur mit Ihrer Zustimmung laufen. Sie können die Auswahl jederzeit über Cookie-Einstellungen in der Fußzeile ändern.

Was gesetzt wird

NameZweckDauerGrundlage
ff_session Absicherung der Formulare gegen Missbrauch (CSRF-Schutz). Wird nur gesetzt, wenn Sie eine Seite mit Formular aufrufen. Sitzung § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG – technisch unbedingt erforderlich

Was nicht gesetzt wird

  • Kein Google Analytics, Matomo oder vergleichbare Reichweitenmessung
  • Kein Meta-Pixel, kein LinkedIn Insight Tag, kein Google Ads Conversion-Tracking
  • Keine Google Fonts oder anderen externen Schriftarten – alle Schriften liegen auf diesem Server
  • Keine eingebetteten Karten, Videos oder Social-Media-Buttons
  • Keine externen JavaScript-Bibliotheken über Content Delivery Networks

Externe Links

An mehreren Stellen verlinke ich auf externe Dienste: die Terminbuchung, das Kundenportal Simplr, die Depot- und Rechnerplattformen unter evolution.cloud und eine Kartenansicht. Alle sind bewusst nur verlinkt und nicht eingebettet. Erst wenn Sie einen dieser Links anklicken, verlässt Ihre Anfrage diese Website. Welche Ziele das sind und wer dafür verantwortlich ist, steht im Abschnitt Externe Links und Weiterleitungen der Datenschutzerklärung.

Wie die Einwilligung gespeichert wird

Ihre Auswahl wird nicht als Cookie abgelegt, sondern im lokalen Speicher Ihres Browsers unter dem Schlüssel ff_consent. Sie verlässt Ihr Gerät nicht und wird nicht an mich oder an Dritte übertragen. Löschen Sie die Browserdaten, erscheint der Dialog erneut.

Bewusst nicht eingesetzt werden Dienste wie Cookiebot oder Usercentrics. Solche Werkzeuge laden selbst Skripte von fremden Servern und übertragen dabei Ihre IP-Adresse – ausgerechnet das Einwilligungswerkzeug wäre dann der erste Dienst, der Daten weitergibt. Der Dialog auf dieser Website läuft vollständig auf meinem eigenen Server.

Wenn sich das ändert

Sollte später ein Analysewerkzeug oder ein eingebetteter Dienst hinzukommen, wird an dieser Stelle eine Einwilligungslösung erforderlich. Diese Seite wird dann entsprechend erweitert.

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Erstinformation

Information nach § 15 VersVermV. Diese Angaben erhalten Sie vor Abschluss zusätzlich in Textform und dokumentiert.

Wer ich bin

Dennis Forster, Hartwicusstraße 3, 22087 Hamburg.

In welcher Eigenschaft ich tätig werde

Ich bin ungebundener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Als Makler werde ich im Auftrag des Kunden tätig, nicht im Auftrag eines Versicherers. Ich bin an keinen Versicherer durch Ausschließlichkeitsvertrag gebunden und vergleiche eine hinreichende Zahl am Markt angebotener Verträge.

Erlaubnisse und Registereinträge

Versicherungsmakler – § 34d Abs. 1 GewO
Registernummer: D-OPO8-0LD8H-61

Finanzanlagenvermittler – § 34f Abs. 1 GewO
Registernummer: D-F-131-7NHU-35

Immobilienmakler – § 34c Abs. 1 GewO
Die Tätigkeit nach § 34c GewO erfolgt durch qualifizierte Dritte.

Überprüfung unter www.vermittlerregister.info, geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK), Charlottenstraße 35/36, 10117 Berlin, Telefon 0180 600 585 0.

Wie ich vergütet werde

Für die Versicherungsvermittlung erhalte ich eine Courtage vom Versicherer. Sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten; ein gesondertes Honorar wird nicht berechnet. Eine reine Honorarberatung im Sinne des § 34d Abs. 2 GewO biete ich nicht an.

Im Bereich der Finanzanlagen nach § 34f GewO werde ich dagegen über eine Servicegebühr vergütet. Sie wird über die Depotplattform abgerechnet, ist damit für Sie transparent und jederzeit nachvollziehbar. Art, Höhe und Berechnungsgrundlage teile ich Ihnen vor Vertragsschluss schriftlich mit.

Beteiligungen

Ich halte keinerlei Beteiligungen an Versicherungsunternehmen oder anderen Produktgebern. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen und kein sonstiger Produktgeber eine Beteiligung an mir – weder unmittelbar noch mittelbar. Die Schwelle von 10 Prozent an Stimmrechten oder Kapital im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 3 VersVermV wird damit in keine Richtung erreicht.

Wenn Sie sich beschweren möchten

Wenden Sie sich zunächst direkt an mich unter dennis@forster-finanz.de. Unabhängig davon stehen Ihnen außergerichtliche Schlichtungsstellen offen – die Anschriften finden Sie auf der Seite Beschwerde & Schlichtung.

Erstinformation anfordern

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Beschwerde und Schlichtung

Direkt bei mir

Schildern Sie mir Ihr Anliegen formlos per E-Mail oder Post. Ich bestätige den Eingang innerhalb von drei Werktagen und antworte in der Sache innerhalb von zwei Wochen. Ist eine Prüfung aufwendiger, erhalten Sie eine Zwischennachricht mit Begründung und neuem Termin.

Außergerichtliche Schlichtung

Unabhängig von einer Beschwerde bei mir können Sie kostenfrei eine Schlichtungsstelle anrufen. Ich nehme an diesen Verfahren teil.

  • Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Straße 104, 10117 Berlin
  • Für Finanzanlagen: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

Aufsichtsbehörde

Beschwerden können auch an die zuständige Erlaubnisbehörde gerichtet werden:
Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Datenschutz

Für datenschutzrechtliche Beschwerden ist der Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg zuständig.

Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt in jedem Fall offen.

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Diese Website verwendet ausschließlich ein technisch notwendiges Cookie, und zwar nur beim Aufruf einer Seite mit Formular. Es sichert das Formular gegen Missbrauch und wird beim Schließen des Browsers gelöscht. Optionale Dienste wie Reichweitenmessung oder eingebettete Inhalte sind derzeit nicht im Einsatz – sollten sie hinzukommen, werden sie erst nach Ihrer Zustimmung geladen.

Technisch notwendig Sitzungscookie ff_session zum Schutz der Formulare. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG – einwilligungsfrei.
immer aktiv
Statistik und externe Inhalte Reichweitenmessung, eingebettete Karten oder Videos. Derzeit nicht eingebunden – die Auswahl wirkt vorsorglich für künftige Dienste.

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